Das war die Sommersynode 2023

Synode weist OKR-Antrag zur Reduzierung der Synodalsitze zurück

Am Freitag hat Oberkirchenrat Dr. Frisch einen Antrag zur Reform der Wahlkreise und zur Verkleinerung der Synode eingebracht. Zur Begründung heißt es „Die Zahl der Kirchenmitglieder geht seit Jahrzehnten zurück. Die Strukturen unserer Landeskirche auf allen Ebenen müssen an die gesunkenen Gemeindegliederzahlen angepasst werden.“ So sollen laut dem Antrag die Wahlkreise zur Kirchenwahl 2025 von bisher 24 auf dann 15 reduziert werden. Ebenso soll die Zahl der Mitglieder der Landessynode zur Kirchenwahl 2031 von jetzt 90 auf dann 60 sinken. Diese verteilen sich auf 20 Ordinierte und 40 Nichtordinierte. Auch im geschäftsführenden Ausschuss und Landeskirchenausschuss sollen die Mitglieder der Landessynode entsprechend reduziert werden.

Dieser Vorstoß des OKR wurde vorab nicht gut kommuniziert und hat entsprechend gesprächskreis-übergreifend Empörung und Widerstand ausgelöst. Bernd Wetzel widersprach in der Aussprache dieser geplanten Reduzierung der Synodalsitze:

Wenn es darum geht, einzusparen, ist es natürlich richtig, an allen Stellen einsparen zu wollen und zu müssen. Das ist scheinbar ein folgerichtiger Gedanke, aber es geht hier um das Selbstverständnis der Synode. Ich verstehe mich und wir verstehen uns als gewählte Ehrenamtliche, welche im bevorstehenden Reformprozess nicht 1:1 zurückgefahren werden sollten. Das Gegenteil wäre aus meiner Sicht nötig: Es braucht gerade das Ehrenamt, es braucht gerade unsere Stimme, um diesen ganzen Prozess zu moderieren. Deswegen braucht es nicht weniger von uns, sondern es braucht uns in Zukunft in unveränderter Zahl.“

Die Landessynode hat den Antrag des OKR sofort zur Abstimmung gebracht und mit großer Mehrheit abgelehnt. Aus ihrer Mitte hat sie einen neuen, ähnlichen Antrag eingebracht, der auf den Passus „Reduzierung der Synodalmitglieder“ verzichtet. Dieser wurde an die Fachausschüsse zur Beratung verwiesen.

–Von Bernd Wetzel


Reform der Mitarbeitendenvertretung: Entfall der ACK-Klausel

In der Landeskirche und der Diakonie gibt es keine Vertretung der Mitarbeitenden durch eine Gewerkschaft, sondern hier wird die arbeitsrechtliche Vertretung der Mitarbeitenden durch die Mitarbeitervertretung (MAV) gemacht. Das Ganze ist im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt.

Die MAV wird von den Mitarbeitenden gewählt. Um in die MAV gewählt zu werden, war bisher geregelt, dass man in einer ACK-Kirche (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) Mitglied sein muss. Viele Mitarbeitende in der Diakonie sind mittlerweile nicht mehr Mitglied einer ACK-Kirche. Das hat zur Folge, dass diese Mitarbeitenden nicht in die MAV wählbar sind. Sie empfinden sich als Mitarbeitende zweiter Klasse. Das ist unserer Meinung nach nicht hinnehmbar.

Die Regelungen über die Wählbarkeit zur MAV stellen seit Langem das wohl meist diskutierte Problem im MVG dar. Die Landessynode hatte sich mit diesem Thema bereits in den Jahren 2013 und 2019 befasst.

In der Sommersynode 2023 wurde ein Gesetz eingebracht, die sogenannte „ACK-Klausel“ für die Wählbarkeit zu streichen. Nach einer heftigen Debatte über Pro und Contra hat die Synode mit überwiegender Mehrheit die Streichung beschlossen. Ergänzend wurde aufgenommen, dass die Kandidierenden zur MAV nochmals auf ihre Loyalitätsverpflichtung gegenüber Diakonie und Kirche hingewiesen werden, die sie mit ihrer Arbeitsvertragsunterzeichnung bereits eingegangen sind.
Wir sind froh, dass wir hier als Kirche für morgen diesen wichtigen Schritt für unser Mitarbeitenden in Diakonie und Kirche gehen konnten!

– von Reiner Klotz


Antrag zur Arbeitszeitregelung für Pfarrpersonen

In den letzten Jahren haben die Mehrbelastungen im Pfarrberuf zugenommen (Pfarrpläne, Verwaltungsaufgaben, Verwaltungs- und Steuerform). Die Arbeitsbedingungen haben sich erheblich verschlechtert. Die hohen Belastungen führen zu Überlastungen und zu krankheitsbedingten Ausfällen.

Im Sinne des Arbeitsschutzes und der Fürsorgepflicht braucht es eine geregelte Arbeitszeit. Dies trägt zur Attraktivität des Pfarrberufs und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Dazu hat Marion Blessing als Erstunterzeichnerin einen Antrag eingebracht.


Abschlussbericht Projekt „Partnerschaft, Ehen und Familien stärken“

Prof. Possinger (EH Ludwigsburg) stellt die projektbegleitende Studie vor

Am Freitagabend stand der ausführliche Abschlussbericht des Projekts „Familie stärken“ im Mittelpunkt der Beratungen. Dieses Projekt bildete von 2018 bis 2023 einen großen inhaltlichen und strategischen Schwerpunkt der Landeskirche. Es ist in dieser Zeit gelungen, das Thema Familie und Familienarbeit in der Fläche der Landeskirche in den Fokus zu nehmen und ein Netzwerk von unterschiedlichen Akteuren auf diesem Gebiet zu etablieren.

Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami stellte den kirchlichen Auftrag und die Überzeugung an den Anfang ihres Berichts, dass es bei Kirche immer um Beziehungen geht. „Kirche sein heißt, in Beziehungen zu leben.“ Im Laufe der Projektzeit hat sich dabei die gemeindebezogene Familienarbeit als wichtiger Schwerpunkt herauskristallisiert.  Z. Bsp. trifft „Kirche Kunterbunt“ als innovatives Gottesdienstformat für Kinder, Eltern und Großeltern den Nerv der Zeit. Wir sind froh, dass diese Arbeit unter dem Dach des Evangelischen Jugendwerk in Württemberg weitergeführt werden kann. 

Von persönlichen Erfahrungen der Ausgrenzung als Familie mit Kindern im Gottesdienst berichtete Anja Faisst in der Aussprache. Sie forderte: 

„Ich wünsche mir, dass Familien gerne in unsere Gottesdienste kommen und ihren Platz dort haben. Ich wünsche mir, dass wir innovative Angebote weiterführen und neu entwickeln, wie z. B. kirchliche Gebäude zeitweise in Indoorspielplätze verwandeln.“

Auf die Vorstellung der projektbegleitenden Studie „Familie gefragt“, die von Frau Prof. Possinger von der EH Ludwigsburg vorgestellt wurde, reagierte Matthias Böhler mit der Frage nach dem Profil evangelischer Familienarbeit. Die Studie deckt eine Diskrepanz auf. Auf der einen Seite ist bei Familien gerade in der Familiengründungsphase das Interesse an Kirche, an Glaube, an Spiritualität riesengroß. Die gleichen Familien sagen aber auf der anderen Seite „Glaube ohne Kirche ist möglich“. Das stimmt nachdenklich. Was unterscheidet uns als Kirche von anderen Playern in der familienbezogenen Arbeit? „Schaffen wir nicht nur Kontakt- und Begegnungsfläche, sondern öffnen wir Räume für Spiritualität und Glaubenserfahrungen für Familien“, so Matthias Böhlers Forderung.

– Von Matthias Böhler


Aktuelle Stunde

Am Donnerstag, 6. Juli 2023, sind im Bundestag die Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe gescheitert. Diese Abstimmung wurde zum Anlass genommen, das Thema der aktuellen Stunde folgendermaßen zu wählen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Was können wir als Kirche in die Gesellschaft einbringen, um in diesem Sinne Menschen vom Beginn des Lebens bis zu ihrem Ende zu begleiten und zu schützen.“ Über diese schwierige und komplexe Thematik tauschten sich die Synodalen in der Aktuellen Stunde am Samstag aus.
 
Dass wir als Kirche bereits jetzt eine „Kultur des Lebens“ vertreten und dabei über eine vielfältige Palette an Suizidprävention, z.B. durch Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Menschen mit Suizidgedanken verfügen, daran erinnerte Anja Faißt in ihrem Beitrag. Sie plädierte dafür, diese Palette auszubauen und kommunizieren und damit in die Gesellschaft zu wirken.
 
Marion Blessing sprach sich dafür aus, Menschen in existenziellen Krisen zu begleiten, die häufig dem Wunsch nach einem assistierten Suizid, dem Wunsch zu sterben voraus geht. Menschen begleiten, sie ernst nehmen, ihnen zuhören, Anteil an ihren Sorgen nehmen und Krisen miteinander aushalten, ohne schnelle Lösungen zu präsentieren, dies ist die Stärke unser Diakonie und Kirche.
 
Mitgefühl und Respekt angesichts der „Nichtlösung“ wünschte sich Götz Kanzleiter für die Abgeordneten im Bundestag. Dass ethisch-moralische Themen zu spaltenden Debatten führen können, wissen wir in der Synode auch.

– Von Britta Gall



Podcast zur Sommersynode:

Rückblick auf die Frühjahrssynode 2023

Mutige Schritte für die Kirche der Zukunft

Dass wir davon überzeugt sind, dass wir verstärkt die Transformation unserer Kirche vorantreiben müssen, wenn es „morgen“ noch eine Kirche geben soll, sagte Britta in ihrem Votum zum Bericht des Landesbischofs.
Von der Zukunft her denken und so handeln, dass der Boden für Pionierbäume im kirchlichen „Wald“ bereitet ist, um dadurch Aufbrüche für den neuen Kirchenwald wachsen zu sehen. Das heißt: neue Formen von Gemeinde, zielgruppenorientierte Gottesdienste, neue Anstellungsformen für Pfarrerinnen und Pfarrer, neue Zugänge ins Pfarramt! Denn auch wenn wir heute noch nicht sehen, wie die Kirche der Zukunft konkret aussieht, brauchen wir mutige Schritte in den Übergang hinein!


Pfarrplan 2030 – Pfarrstellen werden reduziert

Beim Pfarrplan 2030 geht es darum, wieviele Pfarrstellen es in unserer Kirche im Jahr 2030 noch geben soll bzw. geben kann. Die Mehrheit der Synode, auch die Mehrheit der KfM Synodalen haben sich für die vorgelegten Zahlen ausgesprochen. Sie sind um 42 Personen höher als im ersten Entwurf vorgeschlagen. Trotzdem sind die Einschnitte mit einem Minus von über 25% natürlich heftig. In den kommenden fünf Jahren geht die Generation der ‚Babyboomer‘ in den Ruhestand, die Zahl der Pfarrer*innen wird sich dadurch dramatisch reduzieren, da viel weniger Junge nachkommen. Wir haben JA zu den Zahlen gesagt, die sehr realistisch sind.
Wir von ‚Kirche für morgen‘ fordern auch ganz neue Wege auf dem Weg der Umsetzung dieses Pfarrplans in den nächsten Jahren. Es braucht dafür nicht einfach ein Weiterwursteln wie bisher, sondern einen echten Paradigmenwechsel: bei alternativen Zugängen zum Pfarramt, bei Zugängen aus anderen Ländern und Berufsgruppe. Es braucht eine neue Gottesdienstordnung und Nachnutzungskonzepte für nicht mehr benötigte Gebäude. Gleichzeitig braucht es Mut und Bereitschaft, einfach Dinge ausprobieren zu dürfen. Für alle hauptamtlichen Berufe in der Landeskirche muß es möglich sein, auch bei weniger Stellen, Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen.


Antrag zur Umgemeindung

Bei einer Umgemeindung, also einem Wechsel in eine andere Gemeinde, nimmt bisher jedes Gemeindeglied seine Rechte und Pflichten in der gewählten Kirchengemeinde wahr, aber die Kirchensteuerpflicht besteht weiterhin gegenüber der Kirchengemeinde des Wohnsitzes. Durch den eingebrachten Antrag soll die Kirchensteuerpflicht bei einer Umgemeindung gegenüber der gewählten Kirchengemeinde bestehen.
 Kirchenmitglieder, die sich für eine Umgemeindung entscheiden, sind in der Regel durch ihre Biografie, ihr Engagement oder das Profil der gewählten Gemeinde mit ihr hoch verbunden. Die Aufgaben und Pflichten (Seelsorge, Kasualien, Verwaltung…) liegen bei der gewählten Kirchengemeinde. Sie versendet Gemeindebriefe, lädt zum Fest der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein usw., erhält dafür aber keine finanzielle Unterstützung. Gerade in Zeiten knapper werdender Kirchensteuer ist es deshalb nicht mehr plausibel vermittelbar, warum eine Umgemeindung keine finanziellen Auswirkungen hat. Aus den oben genannten Gründen haben wir einen Antrag mit folgendem Wortlaut in der Frühjahrssynode 2023 eingebracht:

Die Landessynode möge beschließen, Satz 2 des §6a (4) der Kirchengemeindeordnung (KGO) wie folgt zu ändern: „Die Kirchensteuerpflicht besteht ab dem Zeitpunkt der Ummeldung gegenüber der gewählten Kirchengemeinde.“


Statement zu „Kirche in guter Verfassung?“

„Kirche in guter Verfassung?“ So das Thema des Schwerpunkthalbtages Kirchenverfassung am Sa. 25.03.2023
100 Jahre ist unsere Kirchenverfassung in Württemberg geworden. Ein runder Geburtstag, der gefeiert werden muss! Ist es nun an der Zeit einen Prozess starten, der die Überarbeitung der gesamten Kirchenverfassung zum Ziel hat?
Grundsätzlich stellt sich die Frage: Sollen nur einzelne Zusammenhänge oder Paragrafen durch die gestellten Anträge geändert werden? Oder bräuchte es hier nicht vielmehr einen viel größeren Entwurf. Eine Verfassungsneuschöpfung. Anderseits gilt zu bedenken: Die Württembergische Kirchenverfassung hat den Charm, dass sie vergleichsweise kurzgehalten ist und vieles offen lässt, einen Gesamtrahmen bietet, was dann an anderer Stelle durch weitere Gesetze näher geregelt wird. Dies bietet Flexibilität ohne zu enge zu fassen. 
Dank an Frau Dr. Oelmann für ihre „steilen Ideen“ die sie uns mit auf den Weg gegeben hat. Sie hat davon gesprochen, dass wir die Verfassung ergänzen sollten mit dem, was bisher fehlt: Gemeinden und Kirchenbezirke! Auch sollte das Verhältnis der einzelnen Verfassungsorgane zueinander neu betrachtet werden unter dem Leitgedanken, was das große Ganze ausmacht. Und dann dieser Satz, der die Aufgabe, trefflich skizziert. Sie ermutigte dazu:“Denken Sie in die Zukunft und schaffen Sie in der Verfassung Raum für die neuen Gemeindeformen des 21. Jahrhunderts, die eher in Milieus und individueller Frömmigkeitspraxis, denn in Straßen und Stadtteilen begründet liegen werden.“
Was könnte dieser Leitgedanke, was „das große Ganze unserer Württemberger Landeskirche ausmacht“ sein? Was ist unser Bild von Kirche heute, für das die Verfassung den passenden Rahmen darstellt? Wir sind Kirche, weil uns Gott gesandt hat.  Diese missio  dei, diese Sendung Gottes steht ganz am Anfang von Kirche, und bildet die Grundlage für den Leitgedanken.
In die Zukunft gedacht: Wie schaffen wir es dass sich Menschen, jüngere, ältere, aus verschiedenen Lebenswelten und mit verschiedenen Lebensentwürfen eine Beziehung zu dem Gott finden, der eine Sehnsucht nach uns Menschen hat und mit uns Menschen in Beziehung leben möchte. Mit dieser Sendung Gottes hat Kirche begonnen, durch sie bekommt sie ihren Charm ihre Strahlkraft. Daraus lässt sich der Leitgedanke einer beziehungsorientierten Kirche ableiten, die nahe bei den Menschen ihren, Fragen, Sehnsüchten und Nöten ist.


Nachbesprechung zur Frühjahrssynode mit Ralf Walter und Reiner Klotz

Das war die Herbstsynode 2022

Klimaschutzgesetz beschlossen 

Am Freitag hat die Landessynode das Klimaschutzgesetz beschlossen. Im Gesprächskreisvotum betonte Anja Faißt, dass das Gesetz „ein Zeichen dafür ist, dass Kirche handelt und nicht in Ohnmacht oder Ignoranz verfällt.“

Gerade für junge Menschen sei das ein wichtiges Signal. Kirche für Morgen lege Wert darauf, dass Klimaschutz eine kirchliche Bewegung sei, die immer mehr Akzeptanz finde, so Anja Faißt. Dafür sei es wichtig, dass alle Menschen in unserer Landeskirche durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert und mitgenommen würden. Als Christinnen und Christen seien wir ermutigt, unsere Lebensrealität wahrzunehmen und zu vertrauen auf die Gotteskraft, die uns befähigt verantwortlich zu handeln.

In der Aussprache ging es unter anderem um das Erreichen der CO2-Neutralität. Hier sprach sich Kirche für morgen mehrheitlich für das im Gesetz vorgeschlagene Ziel Klimaneutralität bis 2040 aus. Nachdem ein Änderungsantrag (bis 2035) kein Erfolg hatte, wurde das Gesetz einstimmig beschlossen.


Aktuelle Stunde zu Sorgen und Ängsten

Die aktuelle Stunde, bei der immer ein Thema von den Gesprächskreisen selbst eingebracht wird, hatte dieses Mal den Titel „Armut, Inflation, Bürgergeld und Klimaschutz: Was lassen wir uns die Zukunft kosten?“. 

Hierbei wurden im Besonderen junge Menschen in den Blick genommen, die unter der unsicher wirkenden Zukunft oft besonders leiden.

So verwies Anja Faißt auf die Studie „Jugend in Deutschland“, die die Sorgen und Ängste junger Menschen in den Blick nimmt. Auch für die Kirche sei es wichtig die Sorgen und Ängsten junger Menschen ernst zu nehmen. „Wir müssen den christlichen Glauben als Ressource aufzeigen“, sagte Faißt.

Britta Gall machte Mut, dass auch in der Pandemie Positives entstanden sei. Diese Krise könnte Menschen näher zusammenbringen, auch unterschiedlicher Prägungen, nach dem Motto #miteinanderwarmwerden.

Marion Blessing nahm die von Armut Betroffenen Menschen in den Blick. Gegen die Angst vor Armut und fehlender Teilhabe brauche es „finanzielle Hoffnungszeichen unserer Kirche“. Sie befürwortete, dass 5,2 Millionen Euro im Haushalt für den Energiefonds eingestellt werden sollen. „Betroffene Menschen brauchen Unterstützung.“


Erprobung von multiprofessionellen Teams

Seit vielen Jahren setzen wir uns für eine Vielzahl von Entlastungsmodellen für Pfarrpersonen sowie für Erprobungsformen und Erprobungsräumen in den Kirchengemeinden ein. Der Antrag für Erprobungen in Distriktgemeinden soll hier entsprechende Potentiale entfalten. So soll die Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams in Distrikten und Einzelgemeinden erprobt werden, in denen z.B. Pfarrstellen nicht besetzt werden. Diese Pfarrstellen könnten dann auch mit Berufsgruppen wie Diakonen besetzt werden. Hierbei soll von den Erfahrungen der Erprobungsräume der bayerischen Landeskirche sowie weiterer Gliedkirchen der EKD profitiert und auf diese aufgebaut werden.


Verwaltungsreform macht Kirche fit für die Zukunft

Verwaltungsaufgaben werden immer komplexer. Zudem muss die Verwaltung modularer gestaltet werden, um für diese erhöhte Komplexität gut gewappnet zu sein. Hierbei hilft die Verwaltungsreform, die bei der Herbstsynode verabschiedet wurde. In seinem Votum betonte Ralf Walter, dass es wichtig sei, unsere Mitarbeitenden gut mitzunehmen, ihre Sorgen ernst zu nehmen und ihnen Perspektiven aufzuzeigen.

Unsere Hoffnung sei es, dass sowohl für Verwaltungsmitarbeitende als auch für Pfarrerinnen und Pfarrer eine spürbare Entlastung beim „Daily Business“ eintrete, und dadurch Freiräume für das „Heavenly Business“ entstehe.


Kosmetik statt Transformation bei der Schwerpunktsetzung

Weniger Mitglieder bedeutet weniger Kirchensteuer. In einem ausführlichen und intensiven Prozess macht sich die Landessynode deshalb zusammen mit dem Oberkirchenrat Gedanken über zukünftige Schwerpunktsetzungen. Neben dem PfarrPlan will die Landeskirche bis ins Jahr 2030 155 Stellen im Bereich der Angestellten und Beamten abbauen. Der Übernachtungsbetrieb im Haus Birkach wird bis zum Ende des Jahres 2023 eingestellt, die verschiedenen Bereiche der Erwachsenenbildung sollen neu konzipiert, Doppelstrukturen abgebaut und die Bildungsarbeit durch Synergieeffekte trotz Stellenreduzierungen gestärkt werden. Ausgebaut werden in den nächsten Jahren die Kooperationen mit der badischen Landeskirche. Im Gespräch sind zum Bsp. die Akademiearbeit, die Hochschulen für Kirchenmusik oder die Zentrale Gehaltsab-rechnungsstelle.
Kirche für morgen hält die angestoßenen Veränderungen für notwendig und unterstützt die gefassten Beschlüsse. Trotzdem mahnt Matthias Vosseler in der Aussprache an: „Wir werden mittelfristig um einen kompletten Systemwechsel in unserer Landeskirche nicht herumkommen. Wir müssen in unserem kirchlichen System eine Revolution denken und angehen, um wenigstens Transformationen zu erreichen. Bei all dem, was wir hier diskutieren: Wir sind immer noch im Bereich der Kosmetik, ein bisschen mehr Wimperntusche, ein paar graue Haare aus-reißen oder etwas Botox spritzen, zwei Kilo Fett absaugen. Langfristig wird das aus meiner Sicht nicht mehr möglich sein.“


Weniger Pfarrstellen sollen gekürzt werden

Ein weiterer Antrag von Kirche für morgen war die Erhöhung der vorliegenden Zielzahl für 2030 von geplanten 1036 Pfarrstellen (im Gemeinde- und Sonderpfarrdienst) auf 1100. Dies bedeutet rechnerisch rund zwei Pfarrstellen pro Kirchenbezirk weniger zu kürzen als ursprünglich vorgesehen.  

Die 64 zusätzlichen Stellen sollen unter anderem über alternative Zugänge zum Pfarrdienst ermöglicht werden – auch für Studierende nicht universitärer, aber dennoch staatlich anerkannter Hochschulen. Privatrechtlichen Anstellungsformen sollen ebenfalls erprobt werden und zu einer Vielfalt beitragen.  

Damit gelang es Kirche für morgen endlich, die notwendige Öffnung zu alternativen Zugängen in den Pfarrdienst zu ermöglichen.


Stabile Finanzen – doch die fetten Jahre sind vorbei

Am Samstag standen die Haushaltsberatungen auf dem Programm. Für 2022 wurde mit Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 800 Mio € gerechnet und dieses Ziel wird auch erreicht werden. In diesen stabilen Einnahmen schlägt sich die hohe Inflation nieder, was auf der Ausgabenseite allerdings auch zu steigenden Personalkosten führt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von Einsparungen, die wir im Pfarrplan 2030 und in der Personalstrukturplanung 2030 deutlich abbilden.

Kirche für morgen steht bei diesen trüben Aussichten für Hoffnung und für mutige Spielräume und neue Formen von Kirche. Tobi Wörner sagte in seinem Votum: „In einer Übergangsphase gilt es, das früher Gewachsene großzügig zu beschneiden und gleichzeitig großzügig Neues zu säen und zu probieren. Im großen Wandel des kirchlichen Gartens braucht es Abschied, Neubeginn und vor allem Bewässerung für frische, ungewohnte Setzlinge.“


Es war einmal eine Gärtnerin

Eine Geschichte vom Aufbruch im Kirchengarten

Es war einmal eine Gärtnerin. Sie hatte einen großen schönen wohl organisierten Garten. Über 1200 leuchtend grüne Grashalme standen ganz in der Mitte darin. Dazu außenrum eine ordentliche Anzahl Sonderpflanzen, Projektblumen und Dauerblüher, die sie hegte und pflegte. Im Großen und Ganzen war die Gärtnerin sehr stolz auf ihren Garten.

Er hatte die vergangenen Jahrhunderte eigentlich ganz hübsch geblüht. Einige Früchte waren zu ernten gewesen und viele Menschen freuten sich über den Anblick und die guten Auswirkungen, die die Pflanzen hervorbrachten: Luft zum Aufatmen, Schönheit für die Welt, Nahrung für Bedürftige, immer eine gute Botschaft – und auch einige Samen, die zu freien Pflanzen außerhalb des Gartenzauns führten. Alles in allem: ein echter Segen.

Allerdings war in den letzten Jahren etwas Besorgniserregendes geschehen: Das Wasser wurde zunehmend knapper! Irgendwie wollte der dicke lila Gartenschlauch nicht mehr die benötigte Menge liefern. Es wurde für die Gärtnerin immer schwerer, alle Pflanzen ausreichend zu bewässern. Oder lag es doch daran, dass die Pflanzen inflationär insgesamt mehr Wasser brauchten?

Einige ließen schon die Köpfe hängen und verloren an Farbe. Manchmal wusste die Gärtnerin gar nicht mehr, was zuerst da war. Der Wassermangel oder die miese Stimmung unter den Pflanzen.

Ihr blieb mit der Zeit nichts anderes mehr übrig, als zu mähen und zu beschneiden. Sie stellte den Rasenmäher in der ersten Runde auf 3,5 Prozent und dann in der zweiten Runde auf 2,0 Prozent und fuhr über den Rasen einmal drüber. Über den Rest des Gartens fuhr sie mit 0,9 Prozent-Einstellung.

Aber – oh nein – ihr gut gemeintes Ansinnen kam bei den zu Bewässernden gar nicht gut an. Die Grashalme beschwerten sich, die Sonderpflanzen beschwerten sich und mehr Wasser blieb am Ende auch nicht übrig. Die Gärtnerin war betrübt – hatte sie doch die letzten Jahre immer viel, viel Wasser in ein Rücklagebecken gefüllt für die betagten Pflanzen und ihre sehr betagten Hinterbliebenen … alles brachte nichts. 

Die trübe Aussicht auf noch weniger Wasser in den kommenden Jahren tat ihr übriges. Die Gärtnerin war ernüchtert und auch ein bisschen traurig. Klar. Sie steuerte perspektivisch auf den gefühlten Kahlschlag zu. So war es total verständlich, dass sie sich echt um die Zukunft zersorgte – obwohl doch ihre ureigene Bestimmung eigentlich war, Leben zu fördern, zu bringen, neu aufblühen zu lassen.

In ihrer Verzweiflung berief die Gärtnerin einen Gartenrat ein. Sie fragte die Offene Birke und Kirche für Borken. Sie lud Basilikum und Kirche ein – und auch noch die lebendige Weide. Irgendwie kamen sie gemeinsam überein – fragt mich nicht wie – dass es wohl besser sei, sich von einzelnen Pflanzen zu verabschieden, um sich auf Weniger zu fokussieren.

Oh Wunder.

Die Gärtnerin entschied sich also dazu – natürlich in einem schmerzhaften, schweren Prozess – einige Pflanzen des Gartens aufzugeben. Es tat weh – einmal holte sie sogar die Kettensäge raus und fällte einen sehr großen alten Baum, der schon seit einiger Zeit keine Früchte mehr trug. Sie trauerte  -aber mutig verschenkte sie auch einige Gewächse. Andere wiederum versetzte sie in das gemeinsame Gartenstück mit Baden. Und wieder andere entließ sie in die Selbständigkeit. 

Nun konnte Sie sich auf weniger konzentrieren und siehe da -das Wasser reichte! Die immer weniger werdenden, aber stabilen Grashalme konnte sie gut bewässern, genau so wie einige ganz neue Pflänzchen, die wild und schön wuchsen. Diese wurden für sie zu einer unbekannten neuen Form von Garten – mitten im Garten.

Besonders da, wo vorher der große alte Baum stand, war jetzt ein neuer Sonnenfleck mit super Nährboden entstanden. Immer wieder waren auch frische Pflanzen dabei, die sich selbst mit Wasser versorgten. Sie waren oft kleiner und jünger und brauchten auch nicht viel an Zäunen oder ordnenden Maßnahmen der Gärtnerin. Sie brauchten nur Liebe&Zuneigung und etwas Platz im Garten. Diese jungen Wilden beschützte die Gärtnerin ganz besonders. 

Eines schönen Herbsttages saß die Gärtnerin dann im Liegestuhl und schaute zufrieden nach Ihrem Stückle. Der Garten wurde kleiner, mag sein, aber er wurde auch diverser. Er verband nun sehr gut die Traditionen und die Innovationen. Er ermöglichte vieles. 

Einmal kam sogar ein Brautpaar vorbei, das den Garten nur vom Hörensagen kannte. Die Gärtnerin konnte den Beideneine ganz ausgefallene Blume für den Brautstrauß schenken – ein hübscher Segen.

Kurzum: Der Garten war wieder relevanter geworden für die Menschen um ihn herum. Die Stimmung der Pflanzen hob sich und auch der Gärtnerin entwich ein zartes Lächeln.

Sie hatte gelernt: In einer Übergangsphase gilt es, das früher Gewachsene großzügig zu beschneiden und gleichzeitig großzügig Neues zu säen und zu probieren. Im großen Gartenwandel braucht es Abschied, Neubeginn und vor allem Bewässerung für frische ungewohnte Setzlinge.

Nun kam es der Gärtnerin irgendwie auch so vor, als würde jedes Jahr doch wieder mehr Wasser strömen. Woher auch immer. Leise hörte man die Gärtnerin die Melodie eines Liedes vor sich hin summen: 

„Wir pflügen, und wir streuen den Samen auf das Land,
doch Wachstum und Gedeihen steht in des Himmels Hand.“

Liebe Geschwister, lasst uns sein wie die Gärtnerin. Nur noch einmal einen solchen Rasenmäher-Haushalt. Bitte nur noch dieses Mal so wenig Spielräume und kaum Experimentierräume. Und nächstes Mal: Mehr Mut zum Lassen, mehr Mut zum Fokussieren, mehr Mut für Neues.

Diese Geschichte würden wir von Kirche für morgen gerne mit euch allen gemeinsam erzählen.

Synodaler Tobi Wörner

Rückblick auf die Sommersynode 2022

Kirche der Zukunft – Neue Aufbrüche

Eine Gesamtstrategie für die Zukunft? Neue Formen von Kirche ermöglichen und fördern?

Darum kämpfen wir von Kfm schon seit langem. Nachdem ein entsprechender Antrag durch den Ausschuss „Kirchen- und Gemeindeentwicklung“ lief und vom Oberkirchenrat nur alibimäßig behandelt wurde, brachte der Vorsitzende Kai Münzing einen Folgeantrag an. Wir wollen die Stelle „Neue Aufbrüche“ verstetigen.

10 Innovationspfarrstellen hängen an ihr und natürlich die Begleitung sämtlicher Vor-Ort-Aufbrüche in Württemberg. Wir feiern, dass nur fünf Synodale sich unserem Anliegen nicht anschließen konnten.

Jetzt liegt es am Oberkirchenrat diese Pfarrstelle bestmöglich in die Zukunft zu bringen. Damit aber nicht genug. Wir brachten den neuen Antrag 34/22 ein. Darin fordern wir eine “Stabsstelle beim Landesbischof“ für Wandel, Transition und Innovation. Wir wollen Ideen schmieden und Erprobungsräume öffnen und evaluieren. 28 Synodale unterschrieben den Antrag schon im Vorfeld und er wurde an den KGE-Ausschuss verwiesen.                           

– Tobi Wörner


Digitales Abendmahl jetzt möglich

Mit überwältigender Mehrheit haben die Landessynodalen einer Änderung der Abendmahlsordnung unserer Landeskirche zugestimmt. Es wird jetzt möglich, dass Kirchengemeinden das Abendmahl in digitaler Form feiern können.

Wir Synodale von Kirche für morgen freuen uns über diese Entscheidung.

– Oliver Römisch


Modernisierung der Verwaltung

Der Oberkirchenrat brachte bei der diesjährigen Sommersynode einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche ein. Das Gesetz soll nach Beratung in den Fachausschüssen dann in der Herbstsynode verabschiedet werden. Es sieht weitreichende Änderungen in unseren Verwaltungsstrukturen vor: Verwaltung soll bis Ende 2030 umgestaltet werden: Mitarbeit wird in Regionalverwaltungen zentralisiert, soll aber auch deutlich digitaler werden. In den Kirchengemeinden soll die Assistenz der Gemeindeleitung direkte Ansprechperson sein und Aufgaben des Gemeindesekretariats und lokale Administrationsaufgaben der bisherigen Kirchenpflegen in sich vereinen.

Als Kirche für morgen finden wir es wichtig, dass wir unsere Verwaltungsstrukturen fit füs digitale Zeitalter machen. „Wir haben ein Kommunikationsproblem.“ – so Götz Kanzleiter in seinem Votum. Und auch Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, mahnte an, die „mittlere Ebene“, die das Projekt dann an ihrer Basis transportieren muss, besser in das Projekt mit hineinzunehmen, als das bisher geschah.

– Ralf  Walter


Aktuelle Stunde zur Ukraine-Krise

Bei der aktuellen Stunde wurde der Krieg in der Ukraine und die Folgen und die Verantwortung für die Kirchen in den Blick bekommen. Matthias Vosseler berichtete über gelungene Initiativen, die es in vielen Kirchengemeinden mit den Flüchtlingen aus der Ukraine gibt. „Hier ist unsere kirchliche Verantwortung gefragt; die Gesellschaft erwartet das von uns, aber wir bekommen auch viele positive Rückmeldungen.“ Bei allem Einsatz für die Flüchtlinge aus der Ukraine sind aber die vielen anderen Flüchtlinge nicht aus dem Blick zu verlieren, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, die oft noch viel schwierigere Bedingungen haben.


Bericht zur Chancengleichheit

Chancengleichheit ist eine Querschnittsaufgabe: Sie betrifft Faktoren, wie Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Migration und Religion entsprechend den Kriterien des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Wir wollen achtsame Kirche sein: beim Thema sexualisierte Gewalt und bei Diskriminierung aller Art.

Ursula Kress

Diese Worte standen am Anfang und Ende vom Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten Ursula Kress.

Der Umgang mit sexualisierter Gewalt wird zunehmend implementiert auf den Leitungsebenen: Dekaninnen/Dekane wurden bereits geschult, auch Pfarrer/Pfarrerinnen werden derzeit geschult und für Verwaltungsstellenleitenden ist es geplant. Die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung muss zum Standard aller kirchlichen Mitarbeitenden werden.

Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt braucht mehr personelle Ressourcen, die fest im Stellenplan verankert werden.

Nach wie vor gibt es zu wenig Frauen auf der Leitungsebene. Es gilt gute Rahmenbedingungen und eine gute Infrastruktur zu schaffen. Frauen brauchen Ermutigung und positive Vorbilder.

Wie können wir mehr Müttern und Vätern mit jüngeren Kindern eine synodale Tätigkeit ermöglichen? Wie kann diese Personengruppe in der Synodalarbeit konkret entlastet und unterstützt werden?

– Marion Blessing 


Das war die Frühjahrssynode 2022

Neuer Bischof für die Evangelische Landeskirche

Wir gratulieren Ernst-Wilhelm Gohl zu seiner Wahl zum Landesbischof. Wir wünschen Gottes Segen für diesen Dienst. Er wurde gestern denkbar knapp mit einer Stimme Mehrheit gewählt. In der Synode hatte in einer ersten Wahl keiner der Kandidierenden die erforderliche Mehrheit erreicht. In einem zweiten Wahlvorschlag stand nur ein Kandidat erneut zur Wahl.

Wir als Kirche für morgen wissen, dass vieles aus diesem Prozess außerhalb der Synode nicht wirklich nachvollziehbar war. Das tut uns leid. Wir haben selbst sehr darunter gelitten und sehr viele Rückmeldungen dazu bekommen. Danke! Kfm will immer, dass unsere kirchlichen Prozesse zeitgemäßer und verständlicher für die Basis werden. Wir ermutigen euch alle zum Einbringen, Stimme erheben und nachfragen. Und ihr wisst ja, wo es Mitgliedsanträge gibt😉

Am Ende dieses zähen Ringens bleibt: Wir sind immer noch enttäuscht, dass unser Kandidat Gottfried Heinzmann nicht gewählt wurde. Wir halten ihn für eine profilierte und trotzdem verbindende Leitungsperson für unsere Kirche. Wir danken für seine Bereitschaft, sich der Nominierung zu stellen und wünschen ihm Segen für seinen weiteren Weg. Für die Zukunft unserer Landeskirche hoffen wir, dass Ernst-Wilhelm Gohl auch Impulse von Kirche für morgen aufnimmt und vertritt. In allen kirchlichen Herausforderungen und notwendigen Transformationen setzen wir uns weiterhin für Innovation, Veränderung und Vielfalt ein.

– Tobi Wörner


Jenseits von Eden – Friedensgebete im Blick auf Krieg und Flucht

Die aktuelle Stunde bildet einen emotionalen Höhepunkt dieser Frühjahrssynode. Diesmal gab es in der aktuellen Stunde keine Redebeiträge der Synodalen zu einem aktuellen Thema. Stattdessen versammelte sich das Gremium zum Friedensgebet v.a. natürlich in Bezug auf die Situation in der Ukraine.
Zuerst kamen Vertreter*innen aus der Ukraine, Polen, Slowakei und Rumänien zu Wort und schilderten die Situation in ihren Ländern in umfassender Weise. Danach gab es die Möglichkeit, eingebunden in eine passende Liturgie, dass jede*r im Gebet der Betroffenheit durch das Anzünden eines Friedenslichts Ausdruck verleihen konnte. Am Ende stand vor allem das „Kyrie Eleison“ – Herr, erbarme dich.

– Anja Faisst


Kirchliche Finanzen leiden unter Mitgliederverlust

Oberkirchenrat Kastrup gab bekannt, dass der durch Corona bedingte Einbruch der Kirchensteuermittel nicht so negativ und nachhaltig ausfällt wie befürchtet. Es gibt für die Kirchengemeinden zunächst also wieder mehr Geld zu verteilen. Die nun zu erwartenden Mehreinnahmen werden aber durch die derzeit hohe Inflation wieder zunichte gemacht. Besonders schwerwiegend sind die hohen Austrittszahlen, die auch 2021 angehalten haben. Matthias Vosseler ging in seinem Votum auf die Fragen von Mitgliederbindung und Taufe und Kirchenmitgliedschaft ein. Bei einer zunehmenden Zahl von nichtgetauften Kindern und Jugendlichen stellt sich die Frage, wie wir etwa im Religionsunterricht oder mit Hilfe von sozialen Medien diese Menschen mit der christlichen Botschaft erreichen.
Ausgetretene bleiben Getaufte. Wie können wir so einladend sein, dass sie wieder den Weg zu uns finden?

– Matthias Vosseler


Transformation kirchlicher Verwaltungsstrukturen

Die Organisation Kirche befindet sich aufgrund von vielzähligen Herausforderungen in einem nicht aufzuhaltenden und an vielen Stellen existenziell notwendigen Change-Prozess. Die Verwaltung kann sich diesen Prozessen nicht verschließen. Vielmehr führten alle Untersuchungen der vergangenen Jahre, sowie die Erprobung die letzten beiden Jahre zur Erkenntnis, dass kirchliche Verwaltung in der bisherigen Struktur nicht mehr zukunftsfähig sein wird. Neue Herausforderungen, die neben den bisherigen verwaltungstechnischen Aufgaben unweigerlich zu einem Kollaps führen würden. Zumal diese neuen Herausforderungen bei gleichzeitigem Fachkräfte- und Nachwuchsmangel sowie einem seit Jahren anhaltenden eruptiven Mitgliederrückgang (im Jahr 2021 waren dies 45.222 Gemeindeglieder) zu bewältigen sein werden.Nach nunmehr rund 6 Jahren der intensiven Ist-Analyse, der Beratung, der Befragung, der Beteiligung und der Erprobung stehen wir nun kurz vor der abschließenden Erarbeitung und dem Beschluss des Gesetzes zur landeskirchlich weiten Umsetzung einer dringend notwendigen Verwaltungsreform. Kirchliche Verwaltung wird ihren Beitrag leisten, diesen Change-Prozess zu begleiten und zu ermöglichen. Die landeskirchliche Trägerschaft ermöglicht mittel- und langfristig modulare Anpassungen. Eine Transformationsfrist von bis zu 10 Jahren sowie ein individueller und empathischer Blick auf die bisherigen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ist hierbei unumgänglich.

– Kai Münzing


Klima- und Umweltschutz in der Landeskirche fördern – das 1000 Dächer Programm

Wir haben den Antrag „1000 Dächer-Programm“ eingebracht. Darin wird der Oberkirchenrat gebeten, ein Konzept auszuarbeiten für ein Förderprogramm, in dem 1000 Photovoltaik-Anlagen auf Kirchengebäuden oder die Sanierung von klimatisch sehr belastenden Heizungsanlagen realisiert werden. Dieses Konzept soll auch die Beratung der Kirchengemeinden über die Möglichkeit weiterer Fördertöpfe beinhalten. Weiter wird in dem Antrag der OKR darum gebeten eine Initiative der Landeskirche auf politischer Ebene erneut aufzunehmen oder zu starten, um steuerrechtliche, baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Probleme aus der Welt zu schaffen. Ein Motto könnte dabei lauten: „Klimaschutz vor Denkmalschutz!“

– Bernd Wetzel


Ein neuer Bischof für Württemberg

Wir gratulieren Ernst-Wilhelm Gohl zu seiner Wahl zum Landesbischof. Wir wünschen Gottes Segen für diesen Dienst.

Er hat sich heute denkbar knapp mit einer Stimme Mehrheit durchgesetzt. Bei der Synodaltagung hatte in einer ersten Wahl keiner der Kandidierenden die erforderliche Mehrheit erreicht. In einem zweiten Wahlvorschlag stand nur ein Kandidat erneut zur Wahl.

Wir als Kirche für morgen wissen, dass vieles aus diesem Prozess außerhalb der Synode nicht wirklich nachvollziehbar war. Das tut uns leid. Wir wollen, dass unsere kirchlichen Prozesse zeitgemäßer und verständlicher für die Basis werden. Für die Zukunft unserer Landeskirche hoffen wir, dass Ernst-Wilhelm Gohl auch Impulse von Kirche für morgen aufnimmt und vertritt. In allen kirchlichen Herausforderungen und notwendigen Transformationen setzen wir uns weiterhin für Innovation, Veränderung und Vielfalt ein.

Kirche für morgen, 19.03.2022

Bild: Gottfried Stoppel

Kommentar zur gescheiterten Wahl einer Landesbischöfin/ eines Landesbischofs am 17. März

Ein Tag, der nur Verlierer kennt.

In einem langen, aufwändigen Verfahren und nach sorgfältigem Abwägen hat der Nominierungsausschuss der Landessynode drei Kandidierende für die Bischofswahl am heutigen 17. März vorgeschlagen. Sie wurden alle für geeignet befunden, haben sich mit viel Engagement und Einsatz vorgestellt. Mit großem Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass am Ende des Tages die Wahl gescheitert ist.
Obwohl in allen Wahlgängen derselbe Kandidat, Gottfried Heinzmann, die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte und nach dem Rückzug bzw. dem Ausscheiden der beiden anderen Kandidierenden als einziger Kandidat zur Wahl stand, gaben 42 Synodale einen ungültigen Stimmzettel ab.
Dieser Tag kennt nur Verlierer. Und wir alle tun gut daran, nun in Ruhe und mit Besonnenheit die nächsten Schritte zu gehen. Ein Schnellschuss verbietet sich dabei und eine wahltaktische Blockadehaltung darf nicht belohnt werden.
Wir danken den drei Kandidierenden, die sich zur Wahl gestellt haben, für ihre Bereitschaft und ihr Engagement. Nun sehen wir den Nominierungsausschuss in der Pflicht, der Synode bis zu einer späteren Synodaltagung eine Kandidatin/ einen Kandidaten vorzuschlagen. Ein Tag wie heute darf sich nicht wiederholen.

Angela Schwarz und Andreas Arnold, Vorsitzende von Kirche für morgen.

Herbstsynode 2021 – Update von Kirche für morgen

„Klimaschutz vor Denkmalschutz“

Mit „Weniger ist mehr“ ist die Strategische Planung der Landeskirche überschrieben, die in einem Bericht von Direktor Werner vorgestellt wurde. Dabei gehe es nicht darum, dass die Kirche immer kleiner werde ohne sich selbstkritisch zu hinterfragen oder Veränderungsprozesse anzunehmen, so Herr Werner, sondern vor allem sich stärker zu fokussieren. Matthias Böhler strich im Gesprächskreisvotum von Kirche für morgen heraus, dass wir dringend eine Kultur des Weglassens entwickeln müssen. Fokussierung darf nicht zu Lasten neuer Initiativen und Ideen gehen.  „Weniger machen – heißt mehr Experimentierraum!“, so Matthias Böhler.
Mit Blick auf das strategische Ziel einer klimaneutralen Kirche sprach er sich dafür aus, dass Klimaschutz vor Denkmalschutz stehen müsse. „Unsere Gebäude sind keine Museen, sondern Ausdruck einer aktuellen Botschaft, die sich den Herausforderungen dieser Zeit stellt und sie annimmt. Es wäre doch super, wenn wir ein 1000-Dächer-Programm auflegen könnten, um Kirchengemeinden konsequent dabei zu unterstützen Photovoltaik-Anlagen auf ihre Kirchendächer zu bauen.“

Deutliches Zeichen gegen sexualisierte Gewalt

Mit der einstimmigen Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes hat die württembergische Landessynode ein deutliches und sichtbares Zeichen gegen sexualisierte Gewalt gesetzt. Damit einher gehen die Verantwortung und Verpflichtung, den Schutz vor sexualisierter Gewalt zukünftig in allen kirchlichen und diakonischen Arbeitsfeldern zeitnah umzusetzen.
Das Gesetz schreibt in allen kirchlichen Einrichtungen Schutzkonzepte und Prävention verbindlich vor. Künftig müssen kirchlich Mitarbeitende in Abständen von 5 Jahren regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Kirche für morgen brachte mit der Unterstützung aller Gesprächskreise den Antrag: „Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung des Themas sexualisierte Gewalt“ ein.
Die vorhandenen Stellen für das Thema sexualisierte Gewalt werden der Brisanz des 

Themas nicht gerecht und reichen für die unten beschriebenen Herausforderungen nicht aus.
Es sollen damit auch ausreichend finanzielle Ressourcen für die Betroffenen sexualisierter Gewalt für Beratung, Begleitung, Aufarbeitung, Sicherstellung ihrer Lebensführung sowie Hilfe bei Unterkunft aber auch für Präventionsmaßnahmen verfügbar gemacht werden. Die Entwicklung flächendeckender, präventiver Schutzkonzepte und notwendiger Interventionen in Kirchengemeinden und Einrichtungen von Kirche und Diakonie stellen uns vor große Herausforderungen.

Friedenstiften durch Impfpflicht?!

Das Thema der aktuellen Stunde war „Friedenstiften durch Impfpflicht?!“. Nachdem Landesbischof July schon zu Beginn der Tagung klar zur Impfung aufgerufen hatte, meldeten sich in der aktuellen Stunde viele Synodale zu Wort. In den meisten Statements wurde für die Impfung geworben. Darüber hinaus wurde aber auch der innere Konflikt in der Entscheidung für bzw. gegen eine Impfpflicht deutlich. Unter anderem sprach sich Ralf Walter von Kirche für morgen für die Impflicht als dauerhafte Friedenspenderin aus. Seiner Meinung nach sieht er dies jedoch als drastische Maßnahme in einer Krisensituation. Andere Synodale sprachen davon, dass man als Kirche für die Impfung werben müsse. In Blick auf die kommenden Wochen betonte Steffen Kern von der Lebendigen Gemeinde die Freiheit des Einzelnen. Er sagte jedoch auch, dass eine Impfpflicht als letztes Mittel nicht unethisch sei. Hans-Ulrich Probst verlas eine Erklärung der Offenen Kirche, die auf die soziale Verantwortung aufmerksam machte und, ähnlich wie Steffen Kern, die Impfpflicht als letztes Mittel für möglich hielt.

Haushaltsplan 2022 – „Luft nach oben“

Die Verabschiedung des Haushaltsplans am dritten Synodaltag bildete den Höhepunkt der Herbstsynode, wird doch mit den finanziellen Mitteln die Grundlage aller Vorhaben gelegt. Der landeskirchliche Haushaltsplan 2022 umfasst ein Volumen von 697,7 Millionen Euro (2021: 727,3 Millionen Euro) und ist insgesamt fast ausgeglichen. Es gehen einerseits Mittel in die Personalversorgungs- und Gebäuderücklage und es werden Rücklagen für den Ausgleich des Haushalts eingeplant. Die geplanten Sparquoten für den Haushalt der Landeskirche (0,9%) und die Weiterleitung an die Kirchengemeinden (0,7%) allen noch moderat aus. Finanzdezernent Oberkirchenrat Herr Kastrup wies auf die Notwendigkeit hin, zielgerichtet zu sparen, um die Finanzziele bis 2030 erreichen zu können. Dementgegen forderte Götz Kanzleiter in seinem Gesprächskreisvotum neben dem sparorientierten Haushalten mehr Mut für Investitionen in frische Ideen und Aufbrüche. „Neben der notwendigen Entscheidungen bezüglich der Posterioritäten und Einsparmöglichkeiten geht es gleichzeitig um Transformation und Weiterentwicklung. Dazu brauchen wir Experimentier- und Projekträume. Zur Gewinnung von Kirchenunterstützern braucht es eine optimistische Grundhaltung und Experimentierräume für innovative neue Wege“, so Götz Kanzleiter in seinem Votum. Götz Kanzleiter lenkte den Blick auf die bereits gelingenden Hoffnungszeichen am Landeskirchlichen Aufbruchshorizont. Er benannte exemplarisch die Projekte „neue Aufbrüche“ und das Projekt „Aufbruch Quartier“ und wünschte sich mehr Ressourcen für die Leuchtturminitiativen. „Die 10 Pfarrstellen im Projekt „Neue Aufbrüche“ entsprechen ca. 0,5% aller Pfarrstellen. Da wäre noch „Luft nach oben“ so Götz Kanzleiter.

Hoffnung schafft Motivation – Votum zur Haushaltsplanung 2022

Hohe Synode, verehrte Präsidentin, 

Die aktuelle Debatte ist ernst und zielt auf den Beschluss des Haushaltgesetzes 2022, damit schaffen wir die Grundlage für unsere strategischen Ziele im nächsten Jahr.  In drei Punkten reflektiere ich unseren grundsätzlichen Umgang mit den Finanzen.

Komplexität reduzieren-Steuerung ermöglichen

„Die Reduktion von Komplexität ist zentrale Aufgabe strategischen Unternehmensmanagements.“ So lautet ein Kernsatz in meinem Organisationshandbuch. In diesem Sinne schließe ich direkt an Punkt 3 des Berichtes von Herrn Kastrup an: „wir werden an den Vereinfachungen unserer Strukturen  arbeiten und Komplexität aktiv reduzieren und damit übermäßige Verwaltung vermeiden“. Diese Absicht möchten wir vom Gesprächskreis KFM unterstreichen. Damit wir als Synode gut mit komplexen Haushaltsplänen umgehen können brauchen wir gut aufbereitete Zahlen und nützlich betriebswirtschaftliche Instrumente damit wir unsere synodale Finanzverantwortung ausüben können. Die neue Werbebroschüre „Kirchensteuer wirkt“ ist ein erster Versuch von Vereinfachung und gleichzeitiger Pointierung. Diese Art der Darstellung überwindet die sonst übliche Aufteilung der Geldströme in einen landeskirchlichen und einen gemeindlichen Teil und macht dadurch transparent, in welchen Bereichen die Landeskirche ihre inhaltlichen Schwerpunkte legt. Vielen Dank – Ihnen Herr Kastrup und allen Mitarbeitenden im Dezernat 7 für Ihre Arbeit und für alle Bemühungen, unsere komplexen Strukturen in lesbare Haushaltspläne zu übersetzten.

An den Stärken ansetzen

Wir sind mit dem Rückgang an Mitglieder und an Ressourcen beschäftigt. Und vergessen dabei all zu leicht , auf das zu blicken, was wir haben. Sowohl global wie auch historisch betrachtet hatten Christinnen und Christen niemals mehr an Personal, an Ausstattung, an Technik und Fahrzeugen und an Absicherung. Im diesem Sinne möchte ich zwei Leuchturmprojekte exemplarisch herausgreifen und damit unsere landeskirchlichen Stärken in den Fokus stellen: Denken Sie an unser Projekt „Neues Aufbrüche“. 10 kreative Pfarrerinnen und Pfarrer experimentieren in alten und neuen Räumen, mit neuen Ideen. Das ist begeisternd, diese Projektgeschichten machen Lust und schaffen Motivation, sowohl bei den Stelleninhabern wie auch bei den beteiligten Ehrenamtlichen. Das sind Sonderstellen, die im Pfarrplan und für die Gemeindestellen rechnerisch fehlen, aber andererseits Synergien schaffen. Diese Leuchtturm-Projekte wirken in die Öffentlichkeit und bieten auch spannendes Entwicklungspotential für die Stelleninhaber. Bei aktuell ca. 1750 Pfarrstellen sind diese 10 Stellen bescheidene 0,5 %. Und damit gib es noch genügend Experimentierluft nach oben. 

In meiner Vision konkurrieren diese Personalstellen nicht mit den traditionellen Gemeindestellen, sondern sind Ergänzung, Erweiterung und befruchtende Motivation. In multiprofessionellen Teams entwickeln Pfarrerinnen, Diakoninnen, Kirchmusikern, Jugend- und Gemeindereferenten, Verwaltung und Organisationsdienstleisterinnen zusammen mit ehrenamtlichen eine bunte einladende Kirche, die gemeinsam Neues entwickeln  und gemeinsam überlegen, was sie dafür lassen. Und nicht zu vergessen das Projekt Aufbruch Quartier; angesiedelt im Zwischenraum von Diakonischem Werk, von LAGES und PTZ werden hier unter dem Schlüsselwort „Trialog“ die kirchlich-diakonischen Partner vor Ort auf einander hin gewiesen und über die einzelnen Kirchtürme hinaus auf die Menschen in der Nachbarschaft, in Quartier und Gemeinwesen aufmerksam gemacht. Daraus haben sich schon knapp 50 hoffnungsvolle Projekte ergeben, die Menschen ansprechen und neue Nutzungsideen für kirchliche Gebäude mit entwickeln. Motivierende und vielfältige Aufbruch-Geschichten die mich freuen und stolz machen. Super geeignet um damit das Bild von Kirche in der Öffentlichkeit zu prägen. 

Hoffnung schafft Motivation

Komplexe Haushaltsplanstrukturen sind Spiegel einer komplexen Kirchenstruktur. Aufgebaut in vielen Jahren, mit dem guten Ziel, Kirche Jesu Christi zu bauen. Mit der Geschichte vom Königs-Bäcker aus dem Nachbardorf nun mein Versuch diese Komplexität etwas zu reduzieren: Herr König, Bäckermeister in langer Familientradition war in die reifen Jahre gekommen. Etwas kurzsichtig und leicht schwerhörig, nahm er neue Trends wenig wahr. Aber seine Brezeln waren immer noch die Besten in der Region. Lecker, schmackhaft und von bester Qualität fanden diese Brezeln reißenden Absatz. Der Bäckermeister musste, um die Nachfrage bedienen zu können, weitere Backöfen anschaffen, für den boomenden Verkauf rief er sogar seine Kinder vom Studium zurück in die Backstube. Aber dann sagte der Sohn: „Vater, bist du gar nicht informiert. Die Inflation steigt, eine Rezession kommt auf uns zu. Du solltest nicht mehr investieren.“ Der Vater dachte: Mein Sohn hat studiert, er schaut Fernsehen und Internet, der muss es wissen. Also verringerte er seine Mehlvorräte, dann sparte er an der Qualität des Teiges und machte die Brezeln etwas kleiner. Zuletzt verkaufte er einen Backofen, steigerte seine Liquidität um für die „Schlechten Zeiten“ gerüstet zu sein. 

Und das Schlimmste: Die Sorge um die Zukunft lies in missmutig werden und unfreundlich zu seinen Kunden. Das Ergebnis ließ nicht lange auf sich warten. Der Absatz an Brezeln fiel und fiel, unaufhaltsam. „Du hattest Recht, mein Sohn“, sagte der Vater, „es steht uns eine schwere Rezession bevor.“ Ich hielte es tatsächlich für eine Sünde, in der Krise nicht so zu planen, als ob „die Kirche nicht jung ist und ihre große Zukunft noch vor sich hat“ so ein Zitat von Fulbert Steffensky. In diesem Sinne haben wir eine doppelte Herausforderung für unserer zukünftige Strategie und Haushaltspolitik: Neben der notwendigen Entscheidungen bezüglich der Posterioritäten und Einsparmöglichkeiten geht es gleichzeitig um Transformation und Weiterentwicklung. Dazu brauchen wir Experimentier- und Projekträume genauso wie die bewährte Arbeit in Gemeinden, Bezirken, in Werken und Verbänden wie auch auf Landeskirchenebene. Hoffnung schafft Motivation, das Beste kommt noch!