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Das war die Sommersynode 2023

Synode weist OKR-Antrag zur Reduzierung der Synodalsitze zurück

Am Freitag hat Oberkirchenrat Dr. Frisch einen Antrag zur Reform der Wahlkreise und zur Verkleinerung der Synode eingebracht. Zur Begründung heißt es „Die Zahl der Kirchenmitglieder geht seit Jahrzehnten zurück. Die Strukturen unserer Landeskirche auf allen Ebenen müssen an die gesunkenen Gemeindegliederzahlen angepasst werden.“ So sollen laut dem Antrag die Wahlkreise zur Kirchenwahl 2025 von bisher 24 auf dann 15 reduziert werden. Ebenso soll die Zahl der Mitglieder der Landessynode zur Kirchenwahl 2031 von jetzt 90 auf dann 60 sinken. Diese verteilen sich auf 20 Ordinierte und 40 Nichtordinierte. Auch im geschäftsführenden Ausschuss und Landeskirchenausschuss sollen die Mitglieder der Landessynode entsprechend reduziert werden.

Dieser Vorstoß des OKR wurde vorab nicht gut kommuniziert und hat entsprechend gesprächskreis-übergreifend Empörung und Widerstand ausgelöst. Bernd Wetzel widersprach in der Aussprache dieser geplanten Reduzierung der Synodalsitze:

Wenn es darum geht, einzusparen, ist es natürlich richtig, an allen Stellen einsparen zu wollen und zu müssen. Das ist scheinbar ein folgerichtiger Gedanke, aber es geht hier um das Selbstverständnis der Synode. Ich verstehe mich und wir verstehen uns als gewählte Ehrenamtliche, welche im bevorstehenden Reformprozess nicht 1:1 zurückgefahren werden sollten. Das Gegenteil wäre aus meiner Sicht nötig: Es braucht gerade das Ehrenamt, es braucht gerade unsere Stimme, um diesen ganzen Prozess zu moderieren. Deswegen braucht es nicht weniger von uns, sondern es braucht uns in Zukunft in unveränderter Zahl.“

Die Landessynode hat den Antrag des OKR sofort zur Abstimmung gebracht und mit großer Mehrheit abgelehnt. Aus ihrer Mitte hat sie einen neuen, ähnlichen Antrag eingebracht, der auf den Passus „Reduzierung der Synodalmitglieder“ verzichtet. Dieser wurde an die Fachausschüsse zur Beratung verwiesen.

–Von Bernd Wetzel


Reform der Mitarbeitendenvertretung: Entfall der ACK-Klausel

In der Landeskirche und der Diakonie gibt es keine Vertretung der Mitarbeitenden durch eine Gewerkschaft, sondern hier wird die arbeitsrechtliche Vertretung der Mitarbeitenden durch die Mitarbeitervertretung (MAV) gemacht. Das Ganze ist im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt.

Die MAV wird von den Mitarbeitenden gewählt. Um in die MAV gewählt zu werden, war bisher geregelt, dass man in einer ACK-Kirche (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) Mitglied sein muss. Viele Mitarbeitende in der Diakonie sind mittlerweile nicht mehr Mitglied einer ACK-Kirche. Das hat zur Folge, dass diese Mitarbeitenden nicht in die MAV wählbar sind. Sie empfinden sich als Mitarbeitende zweiter Klasse. Das ist unserer Meinung nach nicht hinnehmbar.

Die Regelungen über die Wählbarkeit zur MAV stellen seit Langem das wohl meist diskutierte Problem im MVG dar. Die Landessynode hatte sich mit diesem Thema bereits in den Jahren 2013 und 2019 befasst.

In der Sommersynode 2023 wurde ein Gesetz eingebracht, die sogenannte „ACK-Klausel“ für die Wählbarkeit zu streichen. Nach einer heftigen Debatte über Pro und Contra hat die Synode mit überwiegender Mehrheit die Streichung beschlossen. Ergänzend wurde aufgenommen, dass die Kandidierenden zur MAV nochmals auf ihre Loyalitätsverpflichtung gegenüber Diakonie und Kirche hingewiesen werden, die sie mit ihrer Arbeitsvertragsunterzeichnung bereits eingegangen sind.
Wir sind froh, dass wir hier als Kirche für morgen diesen wichtigen Schritt für unser Mitarbeitenden in Diakonie und Kirche gehen konnten!

– von Reiner Klotz


Antrag zur Arbeitszeitregelung für Pfarrpersonen

In den letzten Jahren haben die Mehrbelastungen im Pfarrberuf zugenommen (Pfarrpläne, Verwaltungsaufgaben, Verwaltungs- und Steuerform). Die Arbeitsbedingungen haben sich erheblich verschlechtert. Die hohen Belastungen führen zu Überlastungen und zu krankheitsbedingten Ausfällen.

Im Sinne des Arbeitsschutzes und der Fürsorgepflicht braucht es eine geregelte Arbeitszeit. Dies trägt zur Attraktivität des Pfarrberufs und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Dazu hat Marion Blessing als Erstunterzeichnerin einen Antrag eingebracht.


Abschlussbericht Projekt „Partnerschaft, Ehen und Familien stärken“

Prof. Possinger (EH Ludwigsburg) stellt die projektbegleitende Studie vor

Am Freitagabend stand der ausführliche Abschlussbericht des Projekts „Familie stärken“ im Mittelpunkt der Beratungen. Dieses Projekt bildete von 2018 bis 2023 einen großen inhaltlichen und strategischen Schwerpunkt der Landeskirche. Es ist in dieser Zeit gelungen, das Thema Familie und Familienarbeit in der Fläche der Landeskirche in den Fokus zu nehmen und ein Netzwerk von unterschiedlichen Akteuren auf diesem Gebiet zu etablieren.

Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami stellte den kirchlichen Auftrag und die Überzeugung an den Anfang ihres Berichts, dass es bei Kirche immer um Beziehungen geht. „Kirche sein heißt, in Beziehungen zu leben.“ Im Laufe der Projektzeit hat sich dabei die gemeindebezogene Familienarbeit als wichtiger Schwerpunkt herauskristallisiert.  Z. Bsp. trifft „Kirche Kunterbunt“ als innovatives Gottesdienstformat für Kinder, Eltern und Großeltern den Nerv der Zeit. Wir sind froh, dass diese Arbeit unter dem Dach des Evangelischen Jugendwerk in Württemberg weitergeführt werden kann. 

Von persönlichen Erfahrungen der Ausgrenzung als Familie mit Kindern im Gottesdienst berichtete Anja Faisst in der Aussprache. Sie forderte: 

„Ich wünsche mir, dass Familien gerne in unsere Gottesdienste kommen und ihren Platz dort haben. Ich wünsche mir, dass wir innovative Angebote weiterführen und neu entwickeln, wie z. B. kirchliche Gebäude zeitweise in Indoorspielplätze verwandeln.“

Auf die Vorstellung der projektbegleitenden Studie „Familie gefragt“, die von Frau Prof. Possinger von der EH Ludwigsburg vorgestellt wurde, reagierte Matthias Böhler mit der Frage nach dem Profil evangelischer Familienarbeit. Die Studie deckt eine Diskrepanz auf. Auf der einen Seite ist bei Familien gerade in der Familiengründungsphase das Interesse an Kirche, an Glaube, an Spiritualität riesengroß. Die gleichen Familien sagen aber auf der anderen Seite „Glaube ohne Kirche ist möglich“. Das stimmt nachdenklich. Was unterscheidet uns als Kirche von anderen Playern in der familienbezogenen Arbeit? „Schaffen wir nicht nur Kontakt- und Begegnungsfläche, sondern öffnen wir Räume für Spiritualität und Glaubenserfahrungen für Familien“, so Matthias Böhlers Forderung.

– Von Matthias Böhler


Aktuelle Stunde

Am Donnerstag, 6. Juli 2023, sind im Bundestag die Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe gescheitert. Diese Abstimmung wurde zum Anlass genommen, das Thema der aktuellen Stunde folgendermaßen zu wählen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Was können wir als Kirche in die Gesellschaft einbringen, um in diesem Sinne Menschen vom Beginn des Lebens bis zu ihrem Ende zu begleiten und zu schützen.“ Über diese schwierige und komplexe Thematik tauschten sich die Synodalen in der Aktuellen Stunde am Samstag aus.
 
Dass wir als Kirche bereits jetzt eine „Kultur des Lebens“ vertreten und dabei über eine vielfältige Palette an Suizidprävention, z.B. durch Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Menschen mit Suizidgedanken verfügen, daran erinnerte Anja Faißt in ihrem Beitrag. Sie plädierte dafür, diese Palette auszubauen und kommunizieren und damit in die Gesellschaft zu wirken.
 
Marion Blessing sprach sich dafür aus, Menschen in existenziellen Krisen zu begleiten, die häufig dem Wunsch nach einem assistierten Suizid, dem Wunsch zu sterben voraus geht. Menschen begleiten, sie ernst nehmen, ihnen zuhören, Anteil an ihren Sorgen nehmen und Krisen miteinander aushalten, ohne schnelle Lösungen zu präsentieren, dies ist die Stärke unser Diakonie und Kirche.
 
Mitgefühl und Respekt angesichts der „Nichtlösung“ wünschte sich Götz Kanzleiter für die Abgeordneten im Bundestag. Dass ethisch-moralische Themen zu spaltenden Debatten führen können, wissen wir in der Synode auch.

– Von Britta Gall



Podcast zur Sommersynode: