Assistierter Suizid
Veranstaltungsinformationen
Am 26. Februar 2020 urteilte das Bundesverfassungs- gericht: Die Beihilfe zum Suizid darf nicht bestraft werden. Der 2015 eingeführte Paragraf 217 im Straf- gesetzbuch greife in das Selbstbestimmungsrecht Sterbewilliger ein
Veranstaltungsinformationen
Am 26. Februar 2020 urteilte das Bundesverfassungs- gericht: Die Beihilfe zum Suizid darf nicht bestraft werden. Der 2015 eingeführte Paragraf 217 im Straf- gesetzbuch greife in das Selbstbestimmungsrecht Sterbewilliger ein und sei damit grundgesetzwidrig.
Was folgt aus diesem Urteil für die Gesellschaft? Haben Sterbewillige nun Anspruch auf assistierten Suizid? Wird dieses Urteil die Sicht der Gesellschaft auf die Würde Unheilbarkranker verändern? Wie positioniert sich hier die evangelische Kirche?
Der Evangelische Kirchenbezirk Vaihingen-Ditzingen und alle synodalen Gesprächskreise möchten diese Thematik auf ihrer diesjährigen Veranstaltung zum Reformationstag aufgreifen.
Die Theologin und Ethikerin Prof. Dr. Elisabeth Gräb-Schmidt (Universität Tübingen, Mitglied des Deutschen Ethikrats) diskutiert unter anderem mit Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg.
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Datum
31. Oktober 2021 18:00 - 21:00
Ort
Evangelisches Lichtenstern-Gymnasium
Ludwigsburger Str. 34, 74343 Sachsenheim