Stellungnahme zum Thema Abendmahlsfeiern

von Dr. Jens Schnabel, Gemeindepfarrer in Sindelfingen, 1. Vorsitzender von Kirche für morgen

und Matthias Böhler, Sprecher des Gesprächskreises Kirche für morgen in der Landessynode

Am Ende der Seite finden Sie Textvorschläge für eine Abendmahlsfeier an Gründonnerstag und eine vom Oberkirchenrat vorgeschlagene Liturgie für eine Hausabendmahlsfeier.

Sie können den folgenden Text der Pressemitteilung auch gerne hier als PDF herunterladen.

In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie stellen sich im Blick auf das Abendmahl zwei Fragen: Erstens, wer darf Abendmahl feiern und zweitens, ist es möglich, via Fernseher oder Internet Abendmahl zu feiern. Darüber hinaus ist ganz grundsätzlich zu überlegen, wo das Abendmahl seinen Ursprung hat, welche Regelungen nötig und sinnvoll sind und welche nicht.

1. Wer darf Abendmahl feiern?

Über diese Frage diskutieren wir in unserer Württembergischen Landeskirche schon lange. Nach unserer Landeskirchlichen Abendmahlsordnung muss bei jeder Abendmahlsfeier eine von der Landeskirche ermächtigte Person anwesend sein. Für Gründonnerstag und Karfreitag wurde nun vom Oberkirchenrat eine Ausnahmeregelung erlassen. Im entsprechenden Schreiben der Kirchenleitung vom 3. April 2020 heißt es: „Angesichts der aktuellen Krise hat das Kollegium des Oberkirchenrates beschlossen, die entsprechenden Regelungen für eine Hausabendmahlsfeier für Gründonnerstag (9. April 2020) und Karfreitag (10. April 2020) mit Verweis auf die besonderen Umstände auszusetzen, den Familien also die Abendmahlsfeier im häuslichen Kreis an diesen beiden Tagen zu gestatten, auch wenn keine von der Landeskirche ausgebildeten und ermächtigten Personen im Sinne der Abendmahlsordnung anwesend sind, die die Feier leiten.“
Für die Reforminitiative Kirche für morgen sollte diese Ausnahmeregelung der Normalfall werden. Eine Beschränkung von Abendmahlsfeiern mit der Begründung, dass von der Landeskirche ermächtigte Personen anwesend sein müssen, lässt sich biblisch-theologisch nicht begründen. Das Gedenken an Jesus, die Feier des Abendmahls sollte in unseren Häusern und Kleingruppen nicht nur in Notlagen, sondern immer möglich sein.

2. Ist es möglich via Fernseher oder Internet Abendmahl zu feiern?

Über diese Frage wird in unserer Württembergischen Landeskirche auch schon länger diskutiert, zumindest seit dem Jahr 2016, als es erste Abendmahlsfeiern zusammen mit einer Fernsehgemeinde gab. Im Schreiben des Oberkirchenrats vom vergangenen Freitag heißt es dazu: „Da nach den staatlichen Vorgaben Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Aufzeichnung oder medialen Verbreitung möglich sind (Verordnung des Kultusministeriums vom 2. April 2020), können Abendmahlsfeiern in Kirchen im kleinsten Rahmen stattfinden und medial übertragen werden. Wenn ein solcher Gottesdienst mit wenigen Anwesenden unter Beachtung der seuchenpräventiven Gesichtspunkte gefeiert wird, ist es eine vollgültige Abendmahlsfeier. In den Gaben von Brot und Wein ist Christus gegenwärtig. Durch die Teilnahme am Mahl entsteht die Gemeinschaft mit Christus und untereinander. Dies alles ist am Bildschirm nicht in derselben Weise möglich wie in der im Kirchenraum zum Gottesdienst versammelten Gemeinde. Daher ist die leibhafte Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst von einer Teilnahme durch mediale Vermittlung zu unterscheiden. Daraus folgt: Wer eine Abendmahlsfeier am Bildschirm verfolgt, ist so dabei, wie wenn jemand bei der Austeilung in der Bankreihe bleibt und im Gebet verbunden ist.“
Die Reforminitiative Kirche für morgen sieht das anders. Es ist auch möglich via Fernseher oder Internet Abendmahl zu feiern und dabei nicht nur im Gebet verbunden zu sein. Entscheidend ist, dass es im Sinne und Auftrag Jesu geschieht und in einer Gemeinschaft gefeiert wird. Beides ist auch medial vermittelt möglich. Natürlich ist das Gemeinschaftsgefühl bei leiblicher Gegenwart anders als vor einem Bildschirm oder Smartphone. Eine Gemeinschaft lebt auch von der persönlichen Begegnung, der Berührung durch Handschlag, der gemeinsamen Handlung im gleichen Raum usw. Dennoch ist auch eine medial vermittelte Gemeinschaft eine Gemeinschaft. Biblisch-theologisch gibt es keine stichhaltigen Argumente die eine Abendmahlsfeier via Fernseher oder Internet ausschließen. Ganz im Gegenteil: Wir sollten uns freuen, dass wir solche Möglichkeiten haben und wir Menschen auf diese Art und Weise in die Gemeinschaft mit hinein nehmen und stärken können.

Grundsätzliche Überlegungen zum Abendmahl

Am Anfang des Abendmahls steht ein schlichter Auftrag Jesu. Er sagte zu seinen Jüngern am Abend vor seinem Tod: „das tut zu meinem Gedächtnis.“ (Lk 22,19; 1.Kor 11,24f.) Die Jünger sollen tun, was Jesus mit ihnen getan hat: Brot und Wein nehmen, Gott dafür danken und beides untereinander teilen. Das ist zunächst einmal alles.
Und die ersten Christen taten das auch. So lesen wir in der Apostelgeschichte von der ersten christlichen Gemeinde: „Sie blieben aber beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet. … Und sie waren täglich einmütig beieinander im Tempel und brachen das Brot hier und dort in den Häusern, hielten die Mahlzeiten mit Freude und lauterem Herzen“. (Apg 2,42.46)
Dabei ging es den ersten Christen zunächst und vor allem um den auferstandenen Jesus Christus. Denn:

  • Jesus hat das Abendmahl eingesetzt für die Zeit nach seinem Tod und seiner Auferstehung.
  • Jesus selbst lädt zum Abendmahl ein. In der Offenbarung lesen wir folgenden Satz des Auferstandenen: „Siehe, ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wenn jemand meine Stimme hören wird und die Tür auftun, zu dem werde ich hineingehen und das Abendmahl mit ihm halten und er mit mir.“ (Offb 3,20)
  • Jesus ist Gastgeber und Gabe zugleich; das Abendmahl erinnert daran, dass er für uns gestorben ist.
    Wenn wir uns die biblischen Texte genauer ansehen, dann entdecken wir unterschiedliche Gesichtspunkte des Abendmahls. Sie alle haben mit Jesus zu tun. Beim Abendmahl geht es um Gedächtnis (Erinnerung an das Leben und das Tun Jesu), Gemeinschaft, Vergebung, Dank und Hoffnung.

All diese Aspekte sind bei einer Abendmahlsfeier zu bedenken.

Im Kern bleibt es aber immer ein von Jesus Christus gestiftetes Teilen von Brot und Wein in einer Gemeinschaft von Jüngerinnen und Jüngern Jesu. Erst im Laufe der Kirchengeschichte wurde das Abendmahl zur Aufgabe von bestimmten Amtsträgern. Natürlich braucht es in einer großen Gemeinschaft auch Regelungen, wer für was zuständig ist. Was es aber nicht braucht, ist eine landeskirchliche Ermächtigung für das Abendmahl. In vielen anderen Bereichen gibt es solche landeskirchliche Ermächtigungen auch nicht. So wird z.B. in den Kirchengemeinden vor Ort entschieden, wer Kindergottesdienste leitet, Gottesdienste musikalisch begleitet, Erwachsenenbildungsveranstaltungen verantwortet usw. All das muss geregelt werden, aber es braucht dazu keine Beschränkungen von Seiten der Kirchenleitung.

Abendmahl zu Hause

Hier finden Sie Textvorschläge für eine Abendmahlsfeier an Gründonnerstag.

Eine vom Oberkirchenrat vorgeschlagene Liturgie für eine Hausabendmahlsfeier können Sie hier herunterladen.