Martin Luther 1523:
Es „soll kein Bischof jemanden (Pfarrer/Pfarrerin) einsetzen ohne Wahl, Willen und Berufen der Gemeinde, sondern er soll den von der Gemeinde Erwählten und Berufenen bestätigen.“
Und nun raten Sie mal:
Wie oft darf eine Gemeinde der württembergischen Landeskirche ihre Pfarrerin oder ihren Pfarrer frei wählen?
A) jedes Mal
B) jedes zweite Mal
C) Nie
Als wir diese Frage stellten, galt noch das “alte” Pfarrerwahlgesetz in unserer Landeskirche.
Im Folgenden die verschiedenen Etappen des Prozesses, bis hin zur Verabschiedung des neuen Pfarrerwahlgesetzes
Kfm-Vorschlag für ein neues Pfarrerwahlgesetz (2005)
Altes Pfarrerwahlgesetz
Informationen zum Pfarrerwahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg So läuft es, wenn eine Pfarrstelle zu besetzen ist: Als Grundregel für jede Pfarrstellenbesetzung gilt: Jede/r Kandidat/in für eine Pfarrstelle darf sich ausschließlich beim Oberkirchenrat bewerben. Die Ausschreibung der Stelle erfolgt in Absprache mit dem Besetzungsgremium (im Wesentlichen der Kirchengemeinderat vor Ort). Dann gibt es bei „normalen“ [...]





