Herzlich willkommen

bei "Kirche für morgen" - der Reforminitiative der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Schön, dass Sie sich unsere neu gestaltete, aber in manchem noch unvollkommene Homepage anschauen. Vor 10 Jahren haben wir uns gegründet, mit dem Ziel die evangelische Landeskirche in Württemberg zukunftsfähig zu machen.

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Martin Luther 1523:

Es „soll kein Bischof jemanden  (Pfarrer/Pfarrerin) einsetzen ohne Wahl, Willen und Berufen der Gemeinde, sondern er soll den von der Gemeinde Erwählten und Berufenen bestätigen.“

Und nun raten Sie mal:

Wie oft darf eine Gemeinde der württembergischen Landeskirche ihre Pfarrerin oder ihren Pfarrer frei wählen?

A)  jedes Mal
B)  jedes zweite Mal
C)  Nie

Als wir diese Frage stellten, galt noch das “alte” Pfarrerwahlgesetz in unserer Landeskirche.

Im Folgenden die verschiedenen Etappen des Prozesses, bis hin zur Verabschiedung des neuen Pfarrerwahlgesetzes

Altes Pfarrwahlgesetz

Kfm-Vorschlag für ein neues Pfarrerwahlgesetz (2005)

Altes Pfarrerwahlgesetz

Informationen zum Pfarrerwahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg So läuft es, wenn eine Pfarrstelle zu besetzen ist: Als Grundregel für jede Pfarrstellenbesetzung gilt: Jede/r Kandidat/in für eine Pfarrstelle darf sich ausschließlich beim Oberkirchenrat bewerben. Die Ausschreibung der Stelle erfolgt in Absprache mit dem Besetzungsgremium (im Wesentlichen der Kirchengemeinderat vor Ort). Dann gibt es bei „normalen“ [...]

Wir setzen uns ein

für eine Beteiligungskirche statt einer Betreuungskirche
für eine Kirche nahe bei den Menschen
für Kirche als lebendiger Organismus – von unten wachsend statt von oben verwaltet
für die freie Pfarrerwahl der Gemeinden
für Jugend- und Lebensweltgemeinden gleichberechtigt neben Parochiegemeinden
für eine Vielfalt von Musikstilen in den Gottesdiensten
für eine Vielfalt von Gottesdienstformen und Gottesdienstzeiten, in dem sich viele einbringen
für Fördervereine und alternative Finanzierungsformen
für Ordnungen, die dem Wachstum dienen und es nicht hindern
für vielfältige Formen und Orte des Abendmahls, der Taufe und der Tauferinnerung

Was wir bewegt haben

Seit 2010 wurde das Pfarrerwahlgesetz geändert, dass beim Wahlverfahren alle Kandidaten bekannt sind und die Gemeinden einen zur Auswahl des Oberkirchenrats ergänzen können.
Seit 2011 gibt es in der Landessynode vier Jugenddelegierte, um der Jugend in der Kirche eine Stimme zu geben.
Die Fronten zwischen den Gesprächskreisen sind aufgebrochen. Kirche für morgen arbeitet mit allen Gesprächskreisen konstruktiv zusammen.
Eine Projektstelle für überparochiale Gemeinden wurde geschaffen.
Jugendgemeinden waren vor 10 Jahren allein unsere Forderung, jetzt unterstützen dies fast alle Gesprächskreise.

Kirche – das Beste kommt noch

Deshalb engagieren wir uns in der Landessynode mit sieben Synodalen.
Deshalb fallen wir Schönrednern ins Wort, die uns weis machen wollen, alles könne so bleiben, wie es ist.
Deshalb wenden wir uns aber auch gegen das Jammern, das keinen Willen zur Veränderung erkennen lässt.
Deshalb veröffentlichen wir im Zitronenfalter frische Ideen für eine Kirche der Zukunft
Deshalb gestalten wir regelmäßig eine Jahrestagung oder ein Forum zur Begegnung von hoffnungsvollen Christen oder solchen, die es werden wollen

Kirche für morgen

Kirche für morgen
Am Auchtberg 1
72202 Nagold
Fon +49 (0700) 36693669
Fax +49 (07071) 9593560
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