Änderungsantrag des Pfarrer"wahl"gesetzes
Antrag: Änderung des Pfarrerwahlgesetzes
Wir beauftragen den Oberkirchenrat, das Pfarrerwahlgesetz wie folgt zu ändern:
- Das bisherige Benennungsverfahren wird durch das sogenannte bisherige „Wahlverfahren“ ersetzt. Zukünftige Bezeichnung „Auswahlverfahren“
- Das bisherige Wahlverfahren wird durch ein neues „echtes Wahlverfahren“ ersetzt. Das echte Wahlverfahren hat folgende Kennzeichen:
- Jeder bewerbungsfähige Pfarrer oder jede bewerbungsfähige Pfarrerin können sich direkt bei dem zuständigen Besetzungsgremium bewerben.
- Das Besetzungsgremium selber entscheidet nach welchem Verfahren sie zur Wahl eines Pfarrers kommt und welche Bewerber für sie in die engere Auswahl kommen.
- Dem Oberkirchenrat wird bei diesem Verfahren nach Abschluss des Prozesses in der Gemeinde ein Recht auf ein begründetes Veto eingeräumt.
Bei diesem Verfahren ist weiterhin eine Steuerungsmöglichkeit durch den Oberkirchenrat gewährleistet, aber das bisherige Vetorecht der Gemeinde wird durch ein Vetorecht des Oberkirchenrats ersetzt. Uns ist es wichtig, dass ähnlich wie bei der Anstellung von Jugendreferenten, Gemeindediakonen und Kantoren, diejenigen, die nachher mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin zusammenarbeiten müssen, die eigentliche Entscheidungskompetenz haben. Das sorgt von beiden Seiten her für eine größeres Zusammengehörigkeitsgefühl, eine größere Verantwortungsbereitschaft und führt letztlich dazu, dass Kirchengemeinderäte in ihrer Kompetenz auch von unserer Kirche ernstgenommen werden.
Nachbemerkung: Dieser Antrag wurde für die Synode der Evangelischen Landeskirche von den Synodalmitgliedern von „Kirche für morgen“ formuliert. Er wurde bisher noch nicht in der Synode eingebracht, weil dazu zehn Unterschriften nötig sind, die deshalb auch aus anderen Gesprächskreisen kommen müssen. Niemand aus anderen Gesprächskreisen hat sich unserer Initiative 2005 angeschlossen.