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Zitronensynodaler wird Sonderausschussvorsitzender
Stuttgart,
21.01.2010
Heute konstituiert sich der Sonderausschuss Diakonat der Evang.
Württembergischen Landessynode in Stuttgart. Zum Vorsitzenden wird
Martin Allmendinger, Wahlkreis Esslingen; Synodaler von Kirche für
morgen gewählt. Der 58-Jährige aus Denkendorf ist selbst Diakon,
Heilerziehungspfleger, Supervisor DGSv und Spiritual. Innerhalb der
Landessynode gehört Martin Allmendinger zum Diakonieausschuss und dem
Landeskirchenausschuss an.
Anlass zur Bildung des Sonderausschuss Diakonat war ein Antrag des
Synodalen Teich (Lebendige Gemeinde) mit dem die Zukunft des zweiten
Amtes in der Landeskirche gesichert werden soll.
Diakoninnen und Diakone leisten einen wichtigen Beitrag zur kirchlichen
Arbeit in der Gemeinde- und Jugendarbeit, Religionsunterricht und
Diakonie. Dennoch beobachtet die Landessynode, dass aus finanziellen
Zwängen immer mehr Diakonenstellen gestrichen werden. Daneben entstehen
frei finanzierte Stellen deren Anbindung an die Landeskirche oftmals
ungeklärt ist.
„Welche Chancen bieten sich der Landeskirche durch freifinanzierte
Stellen und wie kann die Landeskirche dies zur Schaffung neuer Stellen
nutzen?“ Die Klärung dieser Fragen sind wichtige Anliegen für Kirche für
morgen. Der Sonderausschuss soll weiter überprüfen ob durch das
Diakonengesetz, das 1995 in Kraft getreten ist, ein Stellenwechsel
ermöglicht oder erschwert wird.
Ebenfalls zur Zukunftssicherung des Diakonats, hat die Evang.
Landeskirche das Projekt „Diakonat - neu gedacht, neu gelebt“
entwickelt. Im Ausschuss sollen die Ergebnisse beraten und die
Konsequenzen für den Diakonat der Zukunft bedacht werden. Dahinter steht
die Frage wie die Evang. Landeskirche den Menschen durch Wort und Tat
in ihren Lebenswelten begegnen kann.
Nachfragen bei:
Markus Munzinger
Gesprächskreisleitung Kirche für morgen
07123/ 200 4543
21.10.2009 Kirche für morgen fordert Landessynode auf, sich mit Tauferinnerung
durch Untertauchen zu beschäftigen.
„Kirche für morgen“
kritisiert stellvertretenden Vorsitzenden des theologischen Ausschusses
Dekan Ernst Wilhelm Gohl und fragt: Muss auch ein ehemaliger Prälat aus
der Kirche ausgeschlossen werden? Bei der Jahrestagung von „Evangelium
und Kirche“ am 16. und 17. Oktober lehnte der stellvertretende
Vorsitzende des Theologischen Ausschusses in der Landessynode, Dekan
Ernst Wilhelm Gohl (Ulm), Erinnerungsrituale mit Elementen aus der
Tauffeier ab. … Von Gruppen, die Tauferinnerung mit Untertauchen
praktizierten, solle sich die Landeskirche trennen, forderte Gohl, weil
darin eine Verwechslungsgefahr mit der – von allen abgelehnten –
Wiedertaufe bestehe.
„Kirche für morgen“ findet die darin zum
Ausdruck kommende Haltung von kirchenleitenden Personen kontraproduktiv
für die Zukunft unserer Landeskirche und in der Sache nicht
gerechtfertigt. Es gibt eine wachsende Anzahl von Christinnen und
Christen, denen es ein Bedürfnis ist, sich an das in der Kindertaufe
Erfahrene zu erinnern, indem eine Form gewählt wird, die auch Elemente
des Untertauchens integrieren können. Selbst ein Prälat im Ruhestand
unserer Landeskirche hat dies praktiziert und öffentlich gemacht. Wir
sehen in den Worten Dekan Gohls eine nicht hinnehmbare Intoleranz
gegenüber anderen Auffassungen und ein Rückschritt in vergangene
Jahrhunderte. Damit wird ein Weg zu einem größeren Miteinander mit
Freikirchen, die Erwachsenentaufe praktizieren, nicht ermöglicht,
sondern verbaut.
In der anglikanischen Kirche sind schon lange
Formen gefunden, die dies ermöglichen. Auch in einem Konvergenzdokument
von 2009 der bayrischen evangelischen Landeskirche und
baptistischen Freikirchen wird genau diese Form explizit gemeinsam
formuliert. Das Ziel von „Kirche für morgen“ ist, die von manchen
praktizierte Wiedertaufe, die oft zwangsweise zum Ausschluss zumindest
von der Mitarbeit in der evangelischen Landeskirche führt, gerade durch
solche Formen der Tauferinnerung zu verhindern. Engagierte Mitarbeiter
in unserer Landeskirche, die z.B. erst im Erwachsenenalter den
bewussten Weg zum Glauben gefunden haben, – wie die jüngste Studie der
Universität Greifswald „Wie finden Erwachsene zum Glauben“ belegt –
suchen solche Rituale, um den Neuanfang deutlich zu machen. Sich von
diesen Erwachsenen dann gar trennen zu wollen, ist ein Armutszeugnis für
unsere Kirche und torpediert das eigene Anliegen sich nicht mit
sinkenden Mitgliederzahlen zufrieden geben zu wollen. Wir sind - mit
Gohl und gegen andere Verlautbarungen - der Meinung, dass die
Kindertaufe voll gültig und nicht ergänzungsbedürftig ist, halten aber
Formen der Tauferinnerung mit Untertauchen als eine Form der
Tauferinnerung mit dem christlichen Glauben und reformatorischen
Bekenntnis für vereinbar und in einer pluralistischen Volkskirche
selbstverständlich für möglich.
Der Bedeutungsgehalt eines
Rituals kommt in der Evangelischen Kirche immer durch das „Wort“ und
nicht die Handlung an sich (Untertauchen) zustande. Das Berühren mit
Wasser oder das Untertauchen birgt dann nicht das Problem der
Verwechslung mit der Taufe, wenn das dabei gesprochene Wort klar die
Erinnerung an die ein für alle mal geschehene Taufe zum Ausdruck bringt.
Kirche für morgen fordert deshalb, dass sich auch die württembergische
Landeskirche dem Konvergenzdokument der bayrischen Landeskirche
anschließt und das Thema baldmöglichst auf die Tagesordnung der
Landessynode kommt.
Friedemann Stöffler, Vorsitzender von
„Kirche für morgen“
Pressemeldung: http://www.glaubeaktuell.net/portal/nachrichten/nachricht.php?IDD=1243605493
http://gftp.de/gftp.php?newsletter20090520
