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Zitronensynodaler wird Sonderausschussvorsitzender

Stuttgart,  21.01.2010

Heute konstituiert sich der Sonderausschuss Diakonat der Evang. Württembergischen Landessynode in Stuttgart. Zum Vorsitzenden wird Martin Allmendinger, Wahlkreis Esslingen; Synodaler von Kirche für morgen gewählt. Der 58-Jährige aus Denkendorf ist selbst Diakon, Heilerziehungspfleger, Supervisor DGSv und Spiritual. Innerhalb der Landessynode gehört Martin Allmendinger zum Diakonieausschuss und dem Landeskirchenausschuss an.


Martin Allmendinger 
Anlass zur Bildung des Sonderausschuss Diakonat war ein Antrag des Synodalen Teich (Lebendige Gemeinde) mit dem die Zukunft des zweiten Amtes in der Landeskirche gesichert werden soll.
Diakoninnen und Diakone leisten einen wichtigen Beitrag zur kirchlichen Arbeit in der Gemeinde- und Jugendarbeit, Religionsunterricht und Diakonie. Dennoch beobachtet die Landessynode, dass aus finanziellen Zwängen immer mehr Diakonenstellen gestrichen werden. Daneben entstehen frei finanzierte Stellen deren Anbindung an die Landeskirche oftmals ungeklärt ist.
„Welche Chancen bieten sich der Landeskirche durch freifinanzierte Stellen und wie kann die Landeskirche dies zur Schaffung neuer Stellen nutzen?“ Die Klärung dieser Fragen sind wichtige Anliegen für Kirche für morgen. Der Sonderausschuss soll weiter überprüfen ob durch das Diakonengesetz, das 1995 in Kraft getreten ist, ein Stellenwechsel ermöglicht oder erschwert wird.
Ebenfalls zur Zukunftssicherung des Diakonats, hat die Evang. Landeskirche das Projekt „Diakonat - neu gedacht, neu gelebt“ entwickelt. Im Ausschuss sollen die Ergebnisse beraten und die Konsequenzen für den Diakonat der Zukunft bedacht werden. Dahinter steht die Frage wie die Evang. Landeskirche den Menschen durch Wort und Tat in ihren Lebenswelten begegnen kann.

Nachfragen bei:
Markus Munzinger
Gesprächskreisleitung Kirche für morgen
07123/ 200 4543



 

21.10.2009 Kirche für morgen fordert Landessynode auf, sich mit Tauferinnerung durch Untertauchen zu beschäftigen.

„Kirche für morgen“ kritisiert stellvertretenden Vorsitzenden des theologischen Ausschusses Dekan Ernst Wilhelm Gohl und fragt: Muss auch ein ehemaliger Prälat aus der Kirche ausgeschlossen werden? Bei der Jahrestagung von „Evangelium und Kirche“ am 16. und 17. Oktober lehnte der stellvertretende Vorsitzende des Theologischen Ausschusses in der Landessynode, Dekan Ernst Wilhelm Gohl (Ulm), Erinnerungsrituale mit Elementen aus der Tauffeier ab. … Von Gruppen, die Tauferinnerung mit Untertauchen praktizierten, solle sich die Landeskirche trennen, forderte Gohl, weil darin eine Verwechslungsgefahr mit der – von allen abgelehnten – Wiedertaufe bestehe.

„Kirche für morgen“ findet die darin zum Ausdruck kommende Haltung von kirchenleitenden Personen kontraproduktiv für die Zukunft unserer Landeskirche und in der Sache nicht gerechtfertigt. Es gibt eine wachsende Anzahl von Christinnen und Christen, denen es ein Bedürfnis ist, sich an das in der Kindertaufe Erfahrene zu erinnern, indem eine Form gewählt wird, die auch Elemente des Untertauchens integrieren können. Selbst ein Prälat im Ruhestand unserer Landeskirche hat dies praktiziert und öffentlich gemacht. Wir sehen in den Worten Dekan Gohls eine nicht hinnehmbare Intoleranz gegenüber anderen Auffassungen und ein Rückschritt in vergangene Jahrhunderte. Damit wird ein Weg zu einem größeren Miteinander mit Freikirchen, die Erwachsenentaufe praktizieren, nicht ermöglicht, sondern verbaut.

In der anglikanischen Kirche sind schon lange Formen gefunden, die dies ermöglichen. Auch in einem Konvergenzdokument von 2009 der bayrischen evangelischen Landeskirche und baptistischen Freikirchen wird genau diese Form explizit gemeinsam formuliert. Das Ziel von „Kirche für morgen“ ist, die von manchen praktizierte Wiedertaufe, die oft zwangsweise zum Ausschluss zumindest von der Mitarbeit in der evangelischen Landeskirche führt, gerade durch solche Formen der Tauferinnerung zu verhindern. Engagierte Mitarbeiter in unserer Landeskirche, die z.B. erst im Erwachsenenalter den bewussten Weg zum Glauben gefunden haben, – wie die jüngste Studie der Universität Greifswald „Wie finden Erwachsene zum Glauben“ belegt – suchen solche Rituale, um den Neuanfang deutlich zu machen. Sich von diesen Erwachsenen dann gar trennen zu wollen, ist ein Armutszeugnis für unsere Kirche und torpediert das eigene Anliegen sich nicht mit sinkenden Mitgliederzahlen zufrieden geben zu wollen. Wir sind - mit Gohl und gegen andere Verlautbarungen - der Meinung, dass die Kindertaufe voll gültig und nicht ergänzungsbedürftig ist, halten aber Formen der Tauferinnerung mit Untertauchen als eine Form der Tauferinnerung mit dem christlichen Glauben und reformatorischen Bekenntnis für vereinbar und in einer pluralistischen Volkskirche selbstverständlich für möglich.

Der Bedeutungsgehalt eines Rituals kommt in der Evangelischen Kirche immer durch das „Wort“ und nicht die Handlung an sich (Untertauchen) zustande. Das Berühren mit Wasser oder das Untertauchen birgt dann nicht das Problem der Verwechslung mit der Taufe, wenn das dabei gesprochene Wort klar die Erinnerung an die ein für alle mal geschehene Taufe zum Ausdruck bringt. Kirche für morgen fordert deshalb, dass sich auch die württembergische Landeskirche dem Konvergenzdokument der bayrischen Landeskirche anschließt und das Thema baldmöglichst auf die Tagesordnung der Landessynode kommt.

Friedemann Stöffler, Vorsitzender von „Kirche für morgen“

Pressemeldung: http://www.glaubeaktuell.net/portal/nachrichten/nachricht.php?IDD=1243605493
http://gftp.de/gftp.php?newsletter20090520