„Die Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes ist durch“ (13.3.2010)
Mit nur einer Gegenstimme wurde die Änderung am 13.3.2010 von der Synode beschlossen. Es ist ein erster großer Erfolg der Synodalen von „Kirche für morgen“, die diesen Antrag einbrachten.
Wie sieht nun das neue Pfarrstellenbesetzungsgesetz aus:
a) Das Benennungsverfahren bleibt wie es ist. D.h. jedes zweite Mal gibt es einen Vorschlag vom Oberkirchenrat, den das Besetzungsgremium nur annehmen oder ablehnen kann.
b) Beim Wahlverfahren gibt es weiterhin 2 oder 3 Vorschläge des OKR, aber nun bekommt das Besetzungsgremium vor Ort alle wahlfähigen Bewerber mitgeteilt und darf daraus einen weiteren Bewerber zusätzlich auf die Liste setzen.
Zunächst ist das natürlich noch nicht genau das, was „Kirche für morgen“ will. Aber es ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung: den Gemeinden mehr Beteiligungs- und Mitspracherecht zu geben. Denn zumindest beim Wahlverfahren kann der Oberkirchenrat nicht verhindern, dass der „Wunschkandidat“ einer Gemeinde auf der Liste steht, und so wird bei allen Vorschlägen des OKR das schon mit bei der Vorschlagsliste berücksichtigt werden.
Markus Munzinger meinte: Es ist der erste große Erfolg von „Kirche für morgen“ seit Kirche für morgen in der Synode ist – und es ist ein Gesetz, das jede Gemeinde spüren wird. Dass nun praktisch alle Gesprächskreise zugestimmt haben und auch der Oberkirchenrat dafür sich ausgesprochen hat, zeigt, wie auf allen Ebenen man die Anliegen von „Kirche für morgen“: mehr Beteiligung der Gemeinde zu wollen, nun ernst nimmt und sie sogar mehrheitsfähig sind.
Friedemann Stöffler
