Kirche für morgen zum Pfarrerwahlgesetz
Änderung des Pfarrerwahlgesetzes
In der Frühjahrssynode der evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 1.-13. März wird aus Sicht des Gesprächskreises "Kirche für morgen" ein wichtiger Antrag der Synode zur Abstimmung gestellt. Es geht um die
Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes. Bisher war jede Gemeinde bei jeder Wahl immer davon abhängig, welche Kandidaten der Oberkirchenrat der Gemeinde jeweils vorschlägt und konnte nur unter dieser Vorauswahl beim
sogenannten Wahlverfahren dann auswählen. Nun soll es möglich sein, dass Gemeinden auch selbst noch einen weiteren Kandidaten - außer den vom OKR orgeschlagenen - in die engere Auswahl nehmen. Aus der Sicht von Markus
Munzinger - Sprecher des Gesprächskreises "Kirche für morgen" - stellt dies einen Paradigmenwechsel dar hin zu mehr Mündigkeit der Gemeinden vor Ort. Damit sei ein wichtiger Schritt getan zu mehr Mitspracherecht der Gemeinden und mehr Demokratie in der Kirche wie es „Kirche für morgen“ anstrebt. Der Antrag benötigt eine 2/3-Mehrheit in der Synode, deshalb ist der Ausgang ungewiss.
