Gegen Finanzneutralität bei Umgemeindungen

Gegen Finanzneutralität bei Umgemeindungen

In der württembergischen Landeskirche kann man seine Gemeinde frei wählen, sich „umgemeinden“ lassen. Mehr als 12.000 Gemeindeglieder haben davon Gebrauch gemacht. Über Auswirkungen gerade auch in finanzieller Hinsicht hat sich Friedemann Stöffler Gedanken gemacht.

Neulich sprach mich ein älteres Ehepaar an. Die beiden erzählten mir, dass sie sich jetzt umgemeinden lassen. Sie möchten gerne auch formal zu der Gemeinde gehören, in der sie mitarbeiten und auch die Gottesdienste besuchen. Sie machen dies – so sagten sie mir – damit ihre Wahlgemeinde auch „ihre” Kirchensteuer bekomme. Da musste ich sie leider enttäuschen. Sie gehören in der neuen Gemeinde dazu, sind wahlberechtigt und können sich auch in den Kirchengemeinderat wählen lassen, „ihre” Kirchensteuer bekommt aber nach wie vor ihre Parochie, also die Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben.
Wie sieht die derzeitige Praxis aus?
  1. Jede Kirchengemeinde bekommt Kirchensteuerzuwendung pro Parochie-Kirchenmitglied – also nicht für die umgemeindeten Mitglieder, die sie aber auch betreut.
  2. Die Zuweisung von Pfarrstellen erfolgt ausschließlich nach der Zahl der Parochiemitglieder. Hat eine Gemeinde weniger als 1.500 Parochiemitglieder, gibt es nur noch eine niedriger dotierte Pfarrstelle, egal wie viel umgemeindete Kirchenmitglieder sie zusätzlich hat.
  3. Dasselbe gilt für die Stellenzuweisung anderer kirchlicher MitarbeiterInnen wie SekretärInnen, KirchenmusikerInnen, JugendreferentInnen, etc. 
Welche Gründe werden für diese Handhabung angeführt? Neben vorgeschobenen Gründen – z. B. das ließe das Verwaltungsprogramm des OKR nicht zu – wird hauptsächlich ein Grund genannt: Eine Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Kirchengemeinden soll vermieden werden. Ein ernstzunehmendes Argument. Es kann aber auch umgekehrt argumentiert werden: Gemeinden müssen etwas für ihre Mitglieder tun, sich für sie engagieren, um sie werben und ihre Mitarbeit zulassen, nur so kann eine wirklich Beheimatung in der Gemeinde entstehen.
Was muss jemand tun, der sicherstellen will, dass seine neue Gemeinde auch seinen Kirchensteueranteil bekommt? Er müsste aus der Kirche austreten und seine Kirchensteuer direkt an seine Gemeinde spenden. Kann das das Ziel sein? Gerade weil es aber – wie OKR Duncker sagte – nur relativ wenige Gemeinden in unserer Landeskirche in größerem Ausmaß betrifft, müsste sich unsere Kirche damit nicht so schwer tun, hier auch finanziell klare und transparente Regeln zu schaffen, wie dies andere Landeskirchen längst getan haben. Es geht um Gerechtigkeit und Mündigkeit der Gemeinden und ihrer Mitglieder.

Friedemann Stöffler, Mitglied der Tübinger Jakobusgemeinde, kämpft dafür, dass er wie ca. 200 weitere aktive „umgemeindete“ Gemeindeglieder trotz „falschen“ Wohnorts in Zukunft auch zu den gezählten Mitgliedern der Jakobusgemeinde gerechnet wird.

Veranstaltungshinweis:

Adrian Plass im Ländle Der fromme Chaot und Bestsellerautor weilt demnächst im Schwäbischen. Sein typisch britischer Humor und seine nachdenkliche Art geben seinen Abenden Leichte und Tiefe zugleich! Mit im Gepäck hat er seinen langjährigen Übersetzer Christian Rendel und sein neuestes Werk: „Heiliger Schein! Geheimwissen für Gemeinde-Profis.“ Zu erleben ist das Original inkl. seinem Geheimwissen dreimal: am 23.04. in Neuffen, am 24.04. in Karlsruhe und am 25.04. in Rutesheim. Tourinfos unter www.thinkone.de.