Kuchen backen oder predigen?

Kuchen backen oder predigen?

Alle wollen Beteiligung. Unsere reformatorischen Bekenntnisse wollen es, die Kirchengemeindeordnung (KGO) will es und unsere kirchenleitenden Stellen wollen es konsequenterweise auch. Was aber meinen sie damit? Beteiligung – an was eigentlich? Markus Haag hat in der Kirchengemeindeordnung gestöbert.

Irgendwo in Württemberg. Frau A. beteiligt sich am kirchlichen Leben. Sie backt einen Kuchen für das Gemeindefest. Frau B auch. Frau A sagt: „Ich fühle mich aktiv beteiligt am Leben unserer Gemeinde. Das tut mir gut. Es macht mir Freude, dass ich auf diese Art und Weise mitmachen kann.“ Frau B. sieht das anders: „Ja, ja, Kuchen backen, das dürfen wir. Da können wir schließlich nichts falsch machen. Aber mich hat noch nie jemand gefragt, ob ich beim Gemeindefest mal predigen will. Dabei habe ich eine abgeschlossene theologische Ausbildung – und Freude am Predigen.“ Zwei Frauen machen dasselbe – ohne wirklich das Gleiche zu tun. Eine Frau beteiligt sich – eine backt nur einen Kuchen.

Beteiligung als Recht

Die KGO kennt die Beteiligung sehr wohl. Sie kennt sie als Recht und Pflicht. Unter „§ 8 Rechte der Kirchengemeindeglieder“ heißt es: „Jedes Kirchengemeindeglied hat nach Maßgabe der bestehenden Ordnungen Anteil an dem von der Kirche dargebotenen Wort und Sakrament, den kirchlichen Einrichtungen und Rechten.“ Was heißt „Anteil haben an dem von der Kirche dargebotenen Wort und Sakrament“? Warum eigentlich heißt es nicht „Anteil an Wort und Sakrament“? Warum „von der Kirche dargeboten“? Steht „die Kirche“ zwischen dem einzelnen Gläubigen und Wort und Sakrament? Nein, natürlich nicht. Wir sind doch evangelisch. „Kirche“ meint doch lediglich den begabten und deshalb (!) von der Kirche öffentlich berufenen Diener des Wortes. Wohl wahr. In der Theorie. Was aber ist daraus geworden?
Allenfalls eine „passive Beteiligungskirche“. Professionelle Amtsträger versorgen das „Volk“ mit Wort und Sakrament. Etwas überspitzt: Die Beteiligung besteht im Konsum. Ein schönes Recht. Ein gemütliches Recht. Kein Wunder, dass sich viele auf diesem Kissen ausruhen.
Es ist gut, dass die KGO weiter geht – in „§ 9 Pflichten der Kirchengemeindeglieder“: „Pflicht des Kirchengemeindegliedes ist es, … sich am kirchlichen Leben zu beteiligen …“

Beteiligung als Pflicht

Es bleibt also doch nicht beim Ruhekissen. Die KGO will aktive Beteiligung – das heißt für die KGO konkret: „das Wohl der Gemeinde fördern“. Klingt gut – aber nicht gerade sehr konkret. Weiter: „die kirchlichen Gesetze und Ordnungen befolgen“. Derer gibt es immerhin weit über 200! Auch eine Art von Beteiligung. Aber jetzt: „die ihm übertragenen kirchlichen Ehrenämter verwalten und seinen Anteil am kirchlichen Aufwand tragen“. Das Ehrenamt – wieder einmal Schlüssel der Beteiligung. Das ist gut.

Gaben als Schlüssel

Nur: Was heißt das? Womit wir wieder bei den beiden Frauen wären. Beteiligung ist, wenn man sich mit seinen individuellen Charismen einbringen darf. Charismen sind der eigentliche Schlüssel der Beteiligung. Auch dann, wenn jemand die Gabe des Predigens hat.
Markus Haag wohnt in Gronau und wünscht sich als Pfarrer Gemeinden, die von der Vielfalt der beteiligten Gaben und Gabenträger leben.