Wie Gemeinden zu ihren Pfarrerinnen oder Pfarrern kommen

Wie Gemeinden zu ihren Pfarrerinnen oder Pfarrern kommen

Martin Luther schrieb 1523: Es „soll kein Bischof jemanden (Pfarrer / Pfarrerin) einsetzen ohne Wahl, Willen und Berufen der Gemeinde, sondern er soll den von der Gemeinde Erwählten und Berufenen bestätigen.“ Wie Kirche für morgen dies umsetzen will, beschreiben Reinhold Krebs und Johannes Stahl.

Die aktuelle Regelung in der württembergischen Landeskirche nennt sich „Benennungs- und Wahlverfahren“ bei Pfarrstellenbesetzungen. Jede/r Kandidat/in für eine Pfarrstelle darf sich ausschließlich bei der Kirchenleitung (Personaldezernat im Oberkirchenrat = OKR) und zeitgleich nur für eine einzige Pfarrstelle bewerben. Die Ausschreibung der Stelle erfolgt in Absprache mit dem Besetzungsgremium (im Wesentlichen der Kirchengemeinderat (KGR) – der Vereinfachung halber wird im Folgenden vom KGR gesprochen).
„Benennungsverfahren“: Hier wird vom Oberkirchenrat der Gemeinde ein Kandidat oder eine Kandidatin vorgeschlagen, den oder die der KGR wählen bzw. ablehnen kann.
Im Wechsel damit gibt es das „Wahlverfahren“. Dabei werden der Gemeinde zwei oder drei Kandidaten/innen vorgeschlagen, aus diesen kann der KGR eine(n) auswählen.
Bei beiden Verfahren fällt auf: Dem KGR wurde in der Vergangenheit nicht offen gelegt, wer sich (außer den Vorgeschlagenen) noch auf die Stelle beworben hat. So kann es vorkommen, dass Pfarrer oder Pfarrerinnen sich auf eine Stelle bewerben und die Gemeinde gerade diesen Bewerber/diese Bewerberin möchte, sie aber nicht zu den vom Oberkirchenrat vorgeschlagenen Bewerber/innen gehören, die sich dann dem Besetzungsgremium vorstellen. Eine Begründung hierfür wurde nicht gegeben, weil es der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollte, wer sich außerdem beworben hat.
Aufgrund der herrschenden Unzufriedenheit vieler betroffener Gemeinden nahm der Rechtsausschuss der Landessynode vor einigen Monaten zu dieser Situation Stellung. Er sprach sich dafür aus, dass dem OKR künftig Wunschkandidat/innen genannt werden können, und dass die Gründe für die Ablehnung von Pfarrer/innen durch den OKR offengelegt werden sollen. Diese Öffnung geht in die richtige Richtung, ist aber nicht weit genug. Sie hat bisher auch nur Vorschlagscharakter und keine Gesetzeskraft.

Gemeinden beteiligen, nicht nur versorgen

Die Forderung von Kirche für morgen ist: Es soll mindestens jedes zweite Mal ein echtes Wahlverfahren geben. Das bedeutet, hier wird das Prinzip umgekehrt: Die Bewerbungen gehen nicht beim Oberkirchenrat ein, sondern direkt bei der Kirchengemeinde. Diese entscheidet dann vollkommen frei, wen sie zur Vorstellung einlädt und wählt. Der Oberkirchenrat stimmt dann dieser Wahl zu, oder kann – im Extremfall – auch begründet ablehnen (Vetorecht). Im Wechsel zu diesem Wahlverfahren soll es ein Verfahren geben, in dem den Gemeinden der nötige Gestaltungsraum bleibt, auch wenn der Oberkirchenrat das Vorschlagsrecht hat. Das Besetzungsgremium soll auch hier alle Bewerbungen zur Kenntnis erhalten und kann vor der Benennung durch den OKR seine Präferenzen äußern.
Es gilt, die Gemeinden in ihrer Kompetenz zu stärken und ihren Gestaltungsspielraum zu erweitern. Wir gehen von mündigen Gemeindegliedern und Kirchengemeinderäten/innen aus. Oberstes Ziel des Pfarrerwahlgesetzes kann nicht sein, Pfarrer mit Gemeinden zu versorgen, sondern muss umgekehrt sein, dass sich die Gemeinden die zu ihnen am besten passenden Pfarrer/innen wählen können.
Wir sind der Meinung, dass niemand für die Gemeinde eine Vorauswahl treffen muss. Niemand kann besser im Sinne der Gemeinden handeln als die gewählten Gemeindevertreter selbst.
Bei dem von uns vorgeschlagenen Verfahren bleibt dem Oberkirchenrat eine Steuerungsmöglichkeit. Das bisherige Vetorecht der Gemeinde wird durch ein Vetorecht des Oberkirchenrats ersetzt. Kirche für morgen ist es wichtig, dass – ähnlich der Anstellung von Jugendreferent/innen, Gemeindediakon/innen und Kantor/innen – die Entscheidungskompetenz bei denen liegt, die mit den gewählten Pfarrer/innen zusammenarbeiten.
Positiv erwarten wir als Konsequenz des neuen Verfahrens, dass das Miteinander von Pfarrer/Pfarrerin und KGR in den Gemeinden gestärkt wird. Dadurch, dass sich die Kirchengemeinderäte/innen in ihrer Leitungsaufgabe und -kompetenz ernst genommen fühlen, steigt ihre Motivation, Verantwortung zu übernehmen. Sicher wirkt sich dies auch positiv auf ihre Bereitschaft zu einer erneuten Kandidatur aus.
Unserer Meinung nach dient dieses Verfahren dem Interesse der Gemeinden und ebenso der Pfarrerinnen und Pfarrer. Diese sind häufig frustriert, dass für sie interessante Stellen schon anderweitig vergeben wurden, ohne dass dies transparent gemacht wurde.
In vielen Gliedkirchen der EKD gilt ein Pfarrerwahlgesetz, bei dem die Pfarrer/innen im Sinne Martin Luthers direkt von den Gemeinden gewählt werden. In der Hannoverschen Landeskirche ist das Wahlverfahren ähnlich dem, wie wir es uns für Württemberg vorstellen.
Das bisherige Pfarrerwahlgesetz verfolgt das Ziel, dass der Oberkirchenrat die Kirchengemeinden mit seiner Ansicht nach passenden Pfarrer/innen versorgt. Der neue Entwurf von Kirche für morgen überträgt den Gemeinden die Kompetenz, sich die am besten geeigneten Pfarrer/innen selbst zu wählen.

Häufig gestellte Fragen und die Antwort von Kirche für morgen

Was tun mit kaum oder schlecht vermittelbaren Pfarrer/innen?
Mit der Gesetzesänderung wird verhindert, dass dieses Problem auf dem Rücken der Gemeinden ausgetragen wird. Unser Vorschlag: Förderung dieses Personenkreises durch Personalentwicklungs-Maßnahmen, Kommunikationstraining, geistliche Beratung und Coaching bei Bewerbungen. Ein Angebot von Personalberatung, besonders im Hinblick auf Sonderpfarrstellen, sowie ein Personal-Assessment (Eignungs-Auswahl-Verfahren) vor und während des Vikariats sind hier ebenfalls hilfreich. Kirche darf nicht Personen verbeamten, die eigentlich „nicht vermittelbar“ sind.

Wer hilft Gremien, die mit dieser Personalentscheidung überfordert sind?
Auf Wunsch bekommt ein KGR Beratung bei der Ausschreibung der Stelle und bei der Auswahl der Bewerber/innen (Gemeindeberatung als Personalauswahl-Beratung).

Wächst durch die Personalentscheidungs-Kompetenz die Anspruchshaltung?
Es scheint, dass durch eine Gesetzesänderung überdimensionierte Anspruchshaltungen der Gemeinden Vorschub bekommen. Erwartungen sind aber bei jeder Personalentscheidung vorhanden. Wichtig sind Transparenz und Offenheit auf beiden Seiten. Andererseits wird gerade durch die Übertragung dieser wichtigen Personalverantwortung die Kompetenz, Selbständigkeit und Identifikation eines KGR mit der Gemeinde und den von ihnen frei gewählten Pfarrer/innen gefördert.

Gibt es ein bereits existierendes Modell, das für die Weiterentwicklung des Antrags hilfreich ist?
Das Verfahren in der Hannoverschen Landeskirche finden Sie hier.

Johannes Stahl, Pfarrer in Eschenbach, hat nichts dagegen einzuwenden, wenn seine Kirchengemeinde noch mündiger wird.

 Transparenz statt Geheminisgrämerei

„Als ich mich als Abiturient um einen Ausbildungsplatz beworben habe, war das Verfahren eindeutig: Bei den drei Firmen, bei denen ich die Ausbildung machen wollte, habe ich mich beworben. Von den Zusagen, die ich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes bekam, habe ich mich für diejenige entschieden, die mir am meisten gefiel. Mit diesem „Wahlverfahren“ ist die Firma – und ich ebenso – gut gefahren. Vollkommen anders war die Situation, als ich mich als junger Pfarrer um eine ständige Pfarrstelle bewarb. Nach einem unverbindlichen Informationsgespräch vor Ort dann die förmliche Bewerbung an den Oberkirchenrat (OKR), die aber zeitgleich immer nur auf eine einzige Pfarrstelle möglich ist. Als der Bescheid des Personaldezernats im OKR endlich kam, hieß es lapidar: „Sie wurden nicht benannt.“ Warum? Weshalb? Viel Geheimniskrämerei, und schlussendlich eine wenig befriedigende Antwort: „Bitte bewerben Sie sich auf eine andere Pfarrstelle.“ Auf die Frage nach Detailinformationen zu der Pfarrstelle hieß es: „Es tut uns leid, dies ist bei ca. 1.400 Kirchengemeinden nicht zu leisten.“ Also keine konkreten Informationen, aber ständig das Gefühl, unheimlich abhängig von der Gunst der zuständigen Dezernentin bzw. des Dezernatleiters zu sein. Von einer Änderung hin zu einem echten Wahlverfahren verspreche ich mir direkte Wege und mehr Transparenz im Wahlverfahren. Denn nicht nur die Gemeinde „wählt“ ihre Pfarrerin oder ihren Pfarrer, auch der Pfarrer/die Pfarrerin „wählt“ seine/ihre Gemeinde.“
Ein Pfarrer einer württembergischen Kirchengemeinde. Der Name ist der Redaktion bekannt.

Etikettenschwindel

Nachdem unser Gemeindepfarrer kurzfristig ging, haben wir im KGR mit einigem Aufwand eine punktgenaue Stellenausschreibung formuliert. Dazu gehörten klare, gemeinsam formulierte Ziele und Prioritäten. Überraschend für mich war, dass wir unsere Stellenausschreibung nicht veröffentlichen durften, wann wir wollten. Selbst eine eigenständige Formulierung war nicht erwünscht. Wir mussten sie von unserem Prälat prüfen und vom OKR genehmigen lassen. Insgesamt habe ich das so genannte „Wahlverfahren“ als Etikettenschwindel erlebt. Die fehlende Transparenz des Verfahrens hat mir deutlich gemacht, dass wir als Gemeinde vom OKR wohl nicht ernst genommen werden. Wir sind offensichtlich nicht mündig genug, unsere Pfarrstelle in Eigenverantwortung zu besetzen. Dies ist umso unverständlicher, als mehrere Personen von KGR und Besetzungs-Gremium fundierte Erfahrung in Personalfragen haben.
Ein Kirchengemeinderat einer württembergischen Kirchengemeinde. Der Name ist der Redaktion bekannt.